O-Ton: Vorsicht bei Halloween-Streichen

 Streiche gehören zu Halloween wie „Süßes“ und „Saures“. Allerdings sollten diese Scherze nicht so heftig ausfallen, dass anschließend juristische Probleme auftreten. Schabernack ist wunderbar, wenn aber Schäden an Sachen oder Personen entstehen, müsse der Spaß seine Grenzen haben.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein sagte dazu:

O-Ton:

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