O-Ton: Vorsicht beim Wenden

 Wer sein Auto wendet, hat bei einem Unfall nach dem so genannten Anscheinsbeweis häufig Schuld. Eine Mithaftung des Unfallgegners ist dann möglich, wenn er zu schnell unterwegs war. So entschied das Oberlandesgericht Celle.

In dem Fall hatte ein Mercedes auf einer Bundesstraße gewendet – und war mit einem Lkw kollidiert.

Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, der Mercedes-Fahrer haftet zu zwei Dritteln. Weil grundsätzlich darf ich nur wenden, wenn ich auch keinen anderen gefährde. Aber der Lkw-Fahrer haftet auch zu einem Drittel, weil ich darf nur die Geschwindigkeit fahren, die ich auf freier Strecke einsehen kann und dann auch noch abbremsen kann. Das war hier nicht der Fall, sonst wären sie nicht zusammen gestoßen. – Länge 21 sec.

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