O-Ton: Vorsicht im Kreisverkehr

 Autos im Kreisverkehr haben immer Vorfahrt. Fährt jemand in das Rondell ein, muss er warten. Verursacht der Einfahrende trotzdem einen Unfall, dann haftet er allein. So entschied das Amtsgericht Hamburg-Barmbek.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wer in den Kreisverkehr einfährt, hat grundsätzlich Vorfahrt zu gewähren. Er hat hohe Sorgfaltspflichten. Nur in Ausnahmefällen, wenn zum Beispiel derjenige, der schon im Kreisverkehr fährt, viel zu schnell unterwegs ist, kann es dazu führen, dass ihn ein Mitschulden trifft. Aber grundsätzlich muss derjenige, der eingefahren ist, den ganzen Schaden ersetzen. – Länge 22 sec.

Zum Schadensersatz gehören auch die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten für die Regulierung des Kaskoschadens mit der eigenen Versicherung. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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