O-Ton: Vorsicht in der Erntezeit

Gerade jetzt muss man auf Landstraßen mit Treckern mit Anhängern rechnen. Die Gespanne müssen bei der Auffahrt auf eine Landstraße besonders vorsichtig sein. Kommt es zu einem Unfall, muss der Fahrer des Traktors nicht nur mit einer Mithaftung rechnen, sondern sogar mit einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung – so wie im Fall des Oberlandesgerichts Oldenburg.

Da war ein Opel mit einem auf die Landstraße einbiegenden Traktor und zwei Anhängern kollidiert.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über die Fehler des Treckerfahrers:

O-Ton: Weil erstens derjenige, der auf eine Straße einbiegt, eine ganz hohe Sorgfaltspflicht hat. Zweitens, wenn ich ganz langsam einbiege, erhöht sich meine Sorgfaltspflicht noch und drittens, wenn das Mitternacht ist, dann muss ich das Fahrzeug so beleuchten, dass entgegen kommende Fahrzeuge es noch zur Kenntnis nehmen können. – Länge 18 sec.

Mehr zu diesem Fall unter verkehrsrecht.de.

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