Viele Verbraucher wissen nicht, dass auch positive Daten von der Schufa gespeichert werden – ein regelmäßig bedienter Handy-Vertrag beispielsweise. Wenn die Übermittlung dieser Daten zu Unrecht erfolgt, können den Betroffenen Schadensersatzansprüche zustehen, so das Landgericht Lübeck. Dem Betroffenen wurden 400 Euro Schadensersatz zugesprochen.
Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Das Gericht hat gesagt, hier wiegen aber jetzt die persönlichen Interessen des Mannes schwerer. Weil: Warum soll man positiv Daten auch noch übermitteln? Und dadurch, dass die Daten so umfänglich übermittelt worden ist haben sie gesagt – ja, es gibt Schadensersatz nach DSVO, Datenschutzgrundverordnung. 400 €! – Länge 20 sec.
Mehr unter anwaltauskunft.de.