O-Ton: „Wechselmodell“ nach Scheidungen ändert sich

Kinder haben nach einer Scheidung oder Trennung der Eltern einen Anspruch auf Umgang mit Mutter und Vater. Eine Möglichkeit ist das Wechselmodell – getrennt lebende Mütter und Väter mit gemeinsamem Sorgerecht kümmern sich in der Regel im wöchentlichen Wechsel um ihre Kinder.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Jetzt hat der Bundesgerichtshof im Februar 2017 eine Entscheidung getroffen und hat eigentlich – so lesen das viele – das Wechselmodell geöffnet. Bisher war immer klar: Es kommt sehr auf die Kooperationsfähigkeit der Eltern an, weil das Wechselmodell auch das Kind belastet. Und deshalb hat man bisher immer gesagt: wenn jetzt ein elternteil das Wechselmodell kategorisch ablehnt, dann gibt es das Wechselmodell auch nicht. Da werden wir in Zukunft eine kleine Veränderung erleben. Auch wenn es einer ablehnt, aber die Kommunikationsfähigkeit der Eltern insgesamt gegeben ist, dann wird auch das Wechselmodell mal angeordnet werden gegen den Willen eines anderen Elternteils. – Länge 32 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Download O-Ton

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.