Grundsätzlich muss ein Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung nur die Kosten tragen, die er tatsächlich verbraucht hat. Aber wenn ein defekter Spülkasten den Wasserverbrauch in die Höhe treibt, dann darf der Vermieter diese Kosten auf den Mieter umlegen, entschied das Amtsgericht Hanau.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit den Einzelheiten.
O-Ton: Hier war es eben die Toilettenspülung. Er musste sehen, dass das Wasser da durchläuft. Das sieht jeder Mensch. Und wenn er viel im Urlaub war, was er angegeben hat, hat er trotzdem die Pflicht als Mieter, die Wohnung regelmäßig selber auf Mängelfreiheit zu prüfen. Gibt es einen Folgeschaden, kann er den Vermieter nicht haftbar machen, wenn er den Vermieter nicht informiert hat. – Länge 22 sec.
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