O-Ton: Weniger Urlaub nach Kurzarbeit Null

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mussten oder müssen wegen Corona in Kurzarbeit, teilweise sogar auf Kurzarbeit null. Während dieser Zeit erwirbt man aber keine Urlaubsansprüche. Für diesen Zeitraum wird der Jahresurlaub 2020 nur anteilig gewährt, so eine Entscheidung des Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Geklagt hatte eine Frau, die ihren Urlaub komplett haben wollte.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Aber das hat das Gericht anders gesehen. Die Frau war drei Monate auf Kurzarbeit Null, sie arbeitete in der Systemgastronomie in Teilzeit. Und da hat das Gericht gesagt: Für jeden vollen Monat darf der Urlaub gekürzt werden. Der Arbeitgeber hätte hier sogar dreieinhalb Tage kürzen können, was er aber nicht tat, sondern nur zweieinhalb Tage. – Länge 20 sec.

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