O-Ton: Wenn der Chef in Quarantäne schickt – wer zahlt?

Müssen Mitarbeiter wegen der Corona-Pandemie in Quarantäne, stellt sich die Frage, wer die Vergütung übernimmt. Verhängt die Behörde ein Beschäftigungsverbot sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer über das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschützt.

Anders hat nun das Arbeitsgericht in Dortmund in einem Fall geurteilt, in dem der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter in Quarantäne schickte.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Macht das das Gesundheitsamt, dann greift das Infektionsschutzgesetz, das heißt: Der Arbeitgeber muss den Lohn nicht bezahlen, sondern letzten Endes zahlt das der Staat. Etwas anderes ist aber, wenn der Arbeitgeber einen Mitarbeiter aus reiner Vorsicht einen Mitarbeiter in Quarantäne schickt und eben nicht das Gesundheitsamt dies tut. Dann kann er ihm nicht den Lohn oder das Gehalt abziehen, sondern muss weiter bezahlen. – Länge 25 sec.

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