O-Ton: Wenn die Blätter fallen, kann es zum Fall vor Gericht werden

Jedes Jahr im Herbst fallen die Blätter und jedes Jahr im Herbst müssen auch Gerichte sich mit diesem Thema beschäftigen. Denn es kann bei feuchtem Wetter leicht rutschig werden.

Kommt es dann zu Unfällen, stellt sich die Frage: Wer muss Laub fegen – der Vermieter oder der Mieter?

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Nein, der Vermieter muss das tun. Wenn das im Mietvertrag dem Mieter übertragen worden ist, ist der Vermieter auch noch nicht ganz frei, sondern er muss dann kontrollieren, ob der Mieter das wirklich macht. Im Zweifel trägt er nämlich die Verantwortung gegenüber der gestürzten Person und nicht der Mieter. Man kann natürlich auch jemanden beauftragen, dann sind das Betriebskosten, die auf die Mieter auch umgelegt werden können, wenn das im Mietvertrag auch geregelt ist. – Länge 26 sec.

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