O-Ton: Wenn ein Autofahrer ausflippt

Bedroht ein Autofahrer einen anderen und kommt dadurch zu Schaden, hat er keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das entschied das Landgericht Karlsruhe. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins schildert den Fall.

O-Ton: Ein Autofahrer fühlte sich wie so oft im Straßenverkehr von einem anderen behindert. Natürlich war nur der andere Schuld. Er fährt ihm nach, hält sein Auto an, geht auf das andere Auto zu, haut mit der Faust auf das Dach und will ein Gespräch erzwingen. Der öffnet die Tür aber nicht und lässt auch das Fenster – wahrscheinlich zu seinem Wohle – nicht runter und fährt fort. Und fährt dabei aber über den Fuß desjenigen, der ihn zum Halten gezwungen hat. – Länge 26 sec.

Der Mann klagte und forderte Schadensersatz. Ohne Erfolg. Den ganzen Fall und viele andere Tipps gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

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