O-Ton: Wer darf über den Vornamen eines Kindes entscheiden?

Laut Personenstandsgesetz muss ein Kind innerhalb von sieben Tagen nach seiner Geburt beim Standesamt angemeldet werden. Doch was geschieht, wenn ein Elternpaar sich nicht auf einen Vornamen für das Kind einigen kann?

Leben die Partner getrennt und finden keinen gemeinsamen Nenner, muss notfalls ein Familiengericht die Entscheidung treffen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wichtig ist allerdings, wenn die Eltern sich noch nicht einig sind – sie können sich ja noch einig werden – aber noch nicht genau wissen, wie das Kind heißen soll, dann sollten sie im Krankenhaus die Geburtsanzeige nicht unterschreiben. D.h. Wenn die Eltern noch überlegen, dann sollten sie auf die Eintragung des Namens in der Geburtsanzeige schlicht verzichten. Allerdings gilt in Deutschland, dass das Kind innerhalb von sieben Tagen nach seiner Geburt beim Standesamt angemeldet werden muss. – Länge 27 sec.

Mehr unter anwaltauskunft.de.

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