O-Ton: Wer zahlt bei einem brennenden Fahrzeug?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss immer dann bezahlen, wenn ein Unfall oder ein Schaden „bei dem Betrieb“ eines Fahrzeugs entstanden ist. Ausgeschlossen von der Haftung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung sind Brände, die Dritte legen.

Bei einer Selbstentzündung greift die Haftpflichtversicherung des Halters – auch für den Schaden an dem danebenstehenden Fahrzeug, so das Landgericht Rostock.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Die Haftpflichtversicherung muss zahlen für Schäden, die bei Betrieb des Fahrzeugs entstehen. Und wenn ein Auto Feuer fängt, das parkt, dann geht man davon aus, dass das beim Betrieb des Fahrzeugs entstanden ist. Man muss von einer Selbstzündung ausgehen und eine Selbstzündung ist beim Betrieb des Fahrzeugs. Wenn das Auto angezündet wird von dritten Personen, dann ist es nicht mehr beim Betrieb des Fahrzeugs. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de.

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