O-Ton: Werbeblocker für Internetseiten sind legal

Wer einen Werbeblocker installiert, handelt nicht illegal. Ein Werbeblocker ist auch keine wettbewerbswidrige Behinderung für Unternehmen, deren Internetpräsenz davon betroffen ist. Das entschied das Landgericht München.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das ist auch kein kartellrechtlicher Verstoß, weil es nicht nur auf ein paar Unternehmen zielgenau, sondern für alle gilt. Also: Werbeblocker ist erlaubt – weder die Unternehmen von Werbeblockern noch die Nutzer müssen sich Sorgen machen. – Länge 15 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de.

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