O-Ton: Werkstatt muss nach Reifenwechsel deutlich auf Gefahren hinweisen

 Eine Autowerkstatt muss nach einem Reifenwechsel den Kunden deutlich darauf hinweisen, dass die Radschrauben nach etwa 50 bis 100 Kilometern nachgezogen werden müssen. Diesen Hinweis kann die Werkstatt mündlich geben oder ihn unter bestimmten Voraussetzungen auch herausgehoben auf die Rechnung setzen. So entschied das Landgericht Heidelberg. In dem Fall hatte ein Autofahrer das Kleingedruckte überlesen und ein Rad verloren.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: In dem Fall musste die Werkstatt 70 Prozent der Kosten übernehmen. Denn sie hat nur ganz klein auf die Rechnung aufgedruckt, dass die Schrauben nach dem Radwechsel nachgezogen werden müssen. Sie musste deswegen aber nur 70 Prozent des Schadens tragen, weil das Gericht der Meinung war, dass dem Autofahrer aufgrund des Fahrverhaltens des Autos hätte auffallen müssen, dass irgendetwas mit den Reifen nicht stimmt und er hätte sich sofort zur Kontrolle in eine Werkstatt begeben müssen. – Länge 26 sec.

Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de.

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