O-Ton: Widerstand gegen die Staatsgewalt ist kein Arbeitsunfall

Ein Lkw-Fahrer, der sich bei einer Verkehrskontrolle der Aufforderung der Polizei widersetzt, den Fahrzeugschlüssel herauszugeben, hat keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das entschied das Sozialgericht Hannover.

Der Führerschein des Mannes war zur Sicherstellung ausgeschrieben – er wollte ihn aber nicht herausgeben und verletzte sich im Gerangel.

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Begründung der Richter:

O-Ton: Ein Arbeitsunfall liegt nur dann vor, wenn man was macht für die Arbeit. Das ist nicht der Fall, wenn man der Polizei den Fahrzeugschlüssel vorenthält und sich mit denen auch noch rangelt, und ich mich dabei verletze. Das hat mit der Arbeit nichts zu tun. Also kein Arbeitsunfall. – Länge 12 sec.

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