O-Ton: Wie hoch dürfen Mahngebühren sein?

 Es kann immer mal passieren, dass man eine Rechnung vergisst. Allerdings dürfen nicht in jedem Fall sofort Mahngebühren erhoben werden. Dazu muss man zunächst erst einmal in Verzug geraten sein. Dies ist dann der Fall, wenn auf der Rechnung ein konkretes Datum oder eine Frist für die Zahlung angegeben ist.

Fehlt dies, läuft die Frist erst mit einem zweiten Schreiben. Dann ist allerdings Eile geboten, meint Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Also man sollte dies dann schon innerhalb der nächsten Werktage überweisen, weil man hat das ja schließlich auch vergessen. Aber: Auch hier gibt’s keine Mahngebühren, wenn ich nicht vorher drauf hingewiesen worden bin, dass Mahngebühren entstehen können, wenn ich die 30 Tage verpenne. – Länge 18 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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