O-Ton: Wildunfall – wann haftet der Autofahrer?

Wildunfälle sind in Deutschland keine Seltenheit. Besonders in ländlichen Gebieten kommt es immer wieder zu Kollisionen mit Wildtieren, die oft schwere Folgen haben. Doch wer haftet bei einem Wildunfall?

Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied: Ein Unfall durch Wildwechsel kann auch dann als unabwendbares Ereignis gelten, wenn der Fahrer zu schnell fuhr. In dem Fall war ein Reh gegen einen Wagen einer Frau gerannt und dann auf ein entgegenkommendes Auto geschleudert worden. Der Fahrer des zweiten Wagens sah die Schuld beim Unfallgegner – das Gericht folgte dem nicht.

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das war tatsächlich ein unabwendbares Ereignis – auch für die Frau, für die entgegen kommende Frau. Selbst, wenn sie die normale Geschwindigkeit gefahren wäre, wäre es zu dieser Kollision gekommen. Und sie hätte 43 Stundenkilometer fahren müssen, um diese Kollision zu verhindern. Auf der Landstraße 43 kmh? Da hat das Gericht gesagt: Illusion! – Länge 23 sec.

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