Die Gerichte nehmen die Lebenswirklichkeit ernst und berücksichtigen bei der Beurteilung einer sogenannten „Versorgungsehe“ alle Umstände des Einzelfalls. In einem solchen Fall hat das Sozialgericht Berlin entschieden, dass ein Mann trotz einer „Nottrauung“ im Krankenhaus Anspruch auf Witwerrente hat.
In dem Fall ging es um das tragische Ende nach einer Krebsdiagnose.
Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de erklärt, dass die Umstände gegen eine „Versorgungsehe“ sprachen:
O-Ton: Das war in dem Fall auch so. Das Gericht hat gesagt: Vor der endgültigen Krebsdiagnose, die dann zum Tod der Frau geführt hat, war der Heiratsbeschluss schon getroffen. Und deshalb hat der Hinterbliebene – hier der Mann – auch Anspruch auf die Rente. – Länge 17 sec.
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