O-Ton: Zahlt Krankenversicherung Epilation der Barthaare?

Bei einer geschlechtsangleichenden Behandlung bei Intersexualität muss die Krankenkasse die Kosten für eine Elektroepilation der Barthaare übernehmen. Allerdings muss sie durch einen Arzt erfolgen, nicht jedoch durch eine Kosmetikerin.

Dafür muss die Kasse die Kosten nicht zahlen, selbst wenn keine Vertragsärzte dafür zu finden sind.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Richter haben gesagt: Nur Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die als solche anerkannt sind, werden erstattet. Die Epilation, die wäre eigentlich erstattungsfähig. Aber nur dann, wenn sie ein Arzt durchführt. Das könne nur der Gesetzgeber auflösen, so das Gericht. Man hat ein bisschen komisches Gefühl, aber der Person konnte nicht geholfen hätte, obwohl sie eigentlich einen Anspruch gehabt hat. Es gab nur keinen Arzt. – Länge 27 sec.

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