O-Ton: Zahnarzt darf Rinderknochen verwenden ohne zu informieren

Zahnärzte müssen ihre Patienten nicht besonders aufklären, welches Material sie zum Knochenaufbau im Kiefer verwenden – Rinderknochen oder künstliches Material. Tierisches und künstliches Aufbaumaterial sind vergleichbar.

Daher gibt es keine Aufklärungspflicht, da die Materialien keine „echten“ Behandlungsalternativen darstellen. Es liegt dann auch kein Behandlungsfehler vor, der eine Arzthaftung begründen könnte, so das Oberlandesgericht Köln.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Grundsätzlich ist es so, dass der Zahnarzt keinen Behandlungsfehler begeht und damit auch nicht haften muss, wenn er tierisches Material – üblicherweise aus Rinderknochen – in den Kiefer einbaut. Er muss darüber den Patienten auch nicht aufklären, weil es eben keine Behandlungsalternativen sind. Sondern er nimmt halt Material A oder Material B. – Länge 22 sec.

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Kollegengespräch: Zahnarzt darf Rinderknochen verwenden ohne zu informieren

Zahnärzte müssen ihre Patienten nicht besonders aufklären, welches Material sie zum Knochenaufbau im Kiefer verwenden – Rinderknochen oder künstliches Material. Tierisches und künstliches Aufbaumaterial sind vergleichbar. Daher gibt es keine Aufklärungspflicht, da die Materialien keine „echten“ Behandlungsalternativen darstellen. Es liegt dann auch kein Behandlungsfehler vor, der eine Arzthaftung begründen könnte, so das Oberlandesgericht Köln.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

1. Hat man wirklich keine Auswahlmöglichkeit?
2. Ich wüsste schon gern, welches Material „verbaut“ wird?

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