O-Ton: Zeuge muss nach Vernehmung im Gerichtsgebäude bleiben

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass ein Zeuge auch nach seiner Vernehmung im Gerichtsgebäude bleiben muss. Das gehört zur Zeugenpflicht, der man unterliegt, erklärt das Verbraucherrechtsportal anwaltauskunft.de. Und zwar muss man solange dableiben, bis der Richter die Zeugen entlässt.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de mit den Hintergründen.

O-Ton: Das letzte Wort hat der Richter. Er ist Herr des Verfahrens. Man kann es nicht wie damals Elvis Presley „The King left the house“ einfach eigenständig gehen, sondern man muss da bleiben, so wie die Richterin oder der Richter sagen. Bedauerlich ist aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins, dass im Protokoll bei Gericht meist nur steht „Der Zeuge wurde zum Sachverhalt befragt“. Aber nicht, was er gesagt hat. – Länge 20 sec.

Mehr unter anwaltauskunft.de.

Download O-Ton