O-Ton13: WM-Special – Arbeitsverträge zur WM

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Gerade in der Gastronomie wird es notwendig sein, Aushilfskräfte einzustellen. Es ist schließlich eine absolute Spitzenzeit. Beim Public Viewing mit 2.000, 3.000 Gästen – da wird man Aushilfen benötigen. Viele begehen dann den Fehler und stellen aufgrund eines mündlichen Arbeitsvertrages jemanden ein. Also: Während der WM arbeitest Du für mich, danach nicht mehr. Vorsicht!!! Ein Arbeitsvertrag kann mündlich abgeschlossen werden, eine Befristung nicht. In dem von mir nachgestellten Fall wäre es so, dass ein Arbeitsvertrag unbefristet entstanden ist. Der Arbeitnehmer – also die Aushilfe – hätte in dem Fall den Anspruch unbefristet zu arbeiten. Daher: Immer die Schriftform wählen und vor allen Dingen diese Befristungen vor der Arbeitsaufnahme festhalten. Wenn er schon eine Stunde gearbeitet hat und ich lasse ihn erst dann einen Vertrag mit der Befristung unterschreiben, ist diese unwirksam. Dann sind diese Personen unbefristet eingestellt. Also: Alle, die mit der WM zu tun haben – Ticketverkauf, Merchandising, Gastronomie – die Aushilfen immer mit schriftlichem Vertrag befristet einstellen. – Länge 60 sec.

 

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