O-Ton: Absolutes Halteverbot – Auto kann umgesetzt werden

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Da hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass es beim absoluten Halteverbot nicht darauf ankommt, ob eine Behinderung durch das Parken vorliegt. Sondern allein die Tatsache, dass absolutes Halteverbot ausgeschildert ist, rechtfertigt ein Umsetzen des Autos – und so musste der Eigentümer den Bußgeldbescheid in Höhe von 125 Euro bezahlen. – Länge 22 sec.

Weiter Informationen rund um das Verkehrsrecht unter verkehrsrecht.de.

 

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O-Ton

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