O-Ton: Ausnahme bei der Winterreifenpflicht

Verkehrsrechtsanwalt Gregor Samimi vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ich bin der Auffassung, dass man da ganz konkret hinschauen muss, ob denn da auch ein Verkehrsomnibus Winterreifen aufweist oder ob ein Schulbus Winterreifen aufweist oder Rettungsfahrzeuge, Polizei und Feuerwehr – und da kann es nicht sein, dass dem Normalbürger Winterreifen vorgeschrieben werden, aber wichtige Verkehrsinstrumente davon faktisch ausgenommen sind. – Länge 23 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de.

 

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