O-Ton: Blutprobe auch ohne richterliche Anordnung als Beweismittel nutzbar

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, über den weiteren Verlauf:

O-Ton: Daraufhin hat die Polizei eine Blutentnahme angeordnet. Und da kam dann raus: 1,59 Promille. Und die Polizei hat eben nicht den Richter gefragt, nicht die richterliche Anordnung eingeholt, weil sie der Meinung war, dass die Blutentnahme ohne richterlichen Beschluss angeordnet werden musste, denn das Ergebnis der Blutentnahme ändert sich ja, je mehr Zeit vergeht, bis das Blut entnommen wird. – Länge 24 sec.

Weitere Informationen zu diesem Fall unter www.verkehrsrecht.de.

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