O-Ton: Gemeinden können Weihnachtsmarkt nicht komplett privatisieren

Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat zunächst gesagt: Na klar, kann eine Stadt und Kommune den Weihnachtsmarkt und andere Dinge privatisieren. Dann ging das Ganze aber zum Bundesverwaltungsgericht, die haben gesagt: Nee, nee, das geht nicht! Grundsätzlich ist die Stadt verpflichtet, so dann das Bundesverwaltungsgericht, dass man nicht alle Entscheidungen komplett abgibt bei einer Privatisierung, sondern noch einen Einfluss behält – beispielsweise bei der Auswahl derjenigen, die an dem Weihnachtsmarkt auch teilhaben. – Länge 25 sec.

Mehr zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de.

 

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