O-Ton: Haftpflicht – genaue Schuld muss nachgewiesen werden

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, zur Frage, wer nun Schmerzensgeld und Schadenersatz bezahlen muss:

O-Ton: Es war in dem Fall nicht klar, ob die Schülerin nicht von einem hinter ihr stehenden Mitschüler geschubst worden war. Wenn das der Fall gewesen wäre, dann hätte natürlich der Junge, der das Mädchen geschubst hat, für die Schäden aufkommen müssen. – Länge 12 sec.

Darum musste die Haftpflichtversicherung des Busunternehmens für den Schaden aufkommen. Weitere Informationen unter www.verkehrsrecht.de.

 

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