O-Ton: Kein Anspruch auf eine gestreute Straße

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Die Anwohner können nur dann, wenn Gefahr für Leib oder Leben besteht, verlangen, dass sofort die Gemeinde streut oder den Schnee räumt. In anderen Fällen ist das nicht möglich, dann ist man auf einen Schadensersatzanspruch angewiesen. Wenn Sie dann fallen, weil nicht geräumt worden ist und Sie sich verletzen, ist es genau wie bei einem Unfall vor einem privaten Grundstück. Dann müssen Sie die Gemeinde auf Schadenersatz in Anspruch nehmen. Sie müssen also quasi warten, bis etwas passiert, bevor die Gemeinde tätig werden muss. – Länge 30 sec.

Mehr Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.

 

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