Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Da war es völlig anders – und zwar, weil die Schuld des Unfallverursachers außerordentlich schwer gewogen hat. Er ist nämlich in einer Ortschaft mit 90 Stundenkilometern gefahren. Es kam zum Zusammenstoß. Die Sachverständigen konnten nachweisen, dass auch dann, wenn die Frau angeschnallt gewesen wäre, ihre Verletzungen nicht geringer ausgefallen wären, sondern im Gegenteil ihr sogar möglicherweise tödliche Bauchverletzungen gedroht hätten. – Länge 26 sec
Und so muss die gegnerische Versicherung komplett zahlen. Mehr Informationen zu diesem Fall und rechtliche Hilfe bei allen Unfällen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.
Magazin: Bei Unfall nicht angeschnallt – Fahrerin trifft trotzdem kein Mitverschulden
Seit vielen Jahren schon ist es Pflicht, dass man sich im Auto anschnallt. Tut man es nicht, riskiert man den Versicherungsschutz. Allerdings gibt es Fälle, in denen ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht bei einem Verkehrsunfall keine Rolle spielt. So wie in diesem Fall, den das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied.
Text:
O-Ton: Da war es völlig anders – und zwar, weil die Schuld des Unfallverursachers außerordentlich schwer gewogen hat. Er ist nämlich in einer Ortschaft mit 90 Stundenkilometern gefahren. Es kam zum Zusammenstoß. – Länge 13 sec
… sagt Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins. Die Autofahrerin wurde auf der regennassen Straße schwer verletzt, sie war nicht angeschnallt. Zwei weitere Mitfahrer wurden ebenfalls schwer verletzt, einer verstarb kurz darauf.
Die Frau lag monatelang im Krankenhaus und später in der Reha, seit dem Unfall leidet sie unter schweren körperlichen und seelischen Schäden. Sie klagte auf Schadenersatz – mit Erfolg:
O-Ton: Die Sachverständigen konnten nachweisen, dass auch dann, wenn die Frau angeschnallt gewesen wäre, ihre Verletzungen nicht geringer ausgefallen wären, sondern im Gegenteil ihr sogar möglicherweise tödliche Bauchverletzungen gedroht hätten. – Länge 13 sec
Die Frau forderte neben 40.000 Euro Schmerzensgeld auch die Erstattung der Kosten für eine Haushaltshilfe sowie Schadensersatz für alle materiellen Schäden. Die gegnerische Versicherung wollte allerdings die Klägerin am Schaden beteiligen – eben mit der Begründung: Sie war nicht angeschnallt. Bettina Bachmann:
O-Ton: Das ist hier schon sehr entscheidend, dass auch dann, wenn die Frau korrekt sich verhalten hätte und angeschnallt gewesen wäre, sie dieselben Verletzungen – möglicherweise sogar schwerere – davon getragen hätte. – Länge 12 sec
Den Einwand der Versicherung, angeschnallt hätte die Frau einen Großteil der Verletzungen vermeiden können, wiesen die Richter zurück: Rein rechtlich gesehen, habe sie zwar gegen die Anschnallpflicht verstoßen, gegenüber der außerordentlich schwer wiegenden Schuld des Unfallgegners trete dies jedoch zurück.
Mehr Informationen zu diesem Fall und rechtliche Hilfe bei allen Unfällen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.
Absage
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