O-Ton + Magazin: Finger weg vom Sparbuch der Kinder!

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Es gibt in der Praxis ja immer wieder Fälle, wonach Eltern im Namen des Kindes immer wieder ein Konto eröffnen, ein Tagesgeldkonto anlegen, ein Sparbuch anlegen. Dann ist es in der Regel noch so, dass die Eltern verfügungsberechtigt sind und mit dem Geld machen können, was sie wollen. In dem Fall war es aber anders. Da hat das Kind eigenes Geld dort einbezahlt und deshalb hat sie auch einen eigenen Anspruch. Normalerweise zahlen die Banken ja immer demjenigen aus, der das Sparbuch in der Hand hält. Diesmal aber kam derjenige, dem das Geld gehört – nämlich die Tochter – noch zu ihrem Recht. – Länge 30 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Finger weg vom Sparbuch der Kinder!

Ein Sparbuch ist eine feine Sache – wenn alles glatt läuft. Für Kinder zum Beispiel zahlen Oma und Opa gern etwas ein, zum Start der Ausbildung oder des Studiums kann das ein warmer Regen werden. Allerdings landet mancher Streit ums Sparbuch auch vor Gericht – so wie in diesem Fall.

Beitrag:

Alles begann ganz normal: Ein Vater hatte für seine Tochter mit ihrem Wissen ein Sparbuch aufbewahrt, schildert Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft den Fall:

O-Ton: Auf das Sparbuch wurden regelmäßig Gelder eingezahlt, zur Konfirmation, zum Geburtstag und Weihnachten, die die Tochter bekommen hat. – Länge 8 sec.

Von dem Sparbuch hob der Vater insgesamt 1.600 Euro ab – in barer Münze.

O-Ton: SFX

O-Ton: Er hat dann gesagt, er hat dieses Geld nach und nach der Mutter ausbezahlt, damit diese Anschaffungen für die Tochter finanzieren könne. Diese Angaben hat die Mutter aber nicht bestätigt – und die Tochter wollte das Geld zurück haben. – Länge 12 sec.

Diesem verständlichen Wunsch folgten auch die Richter – und räumten auch mit einem häufig verbreiteten Irrglauben auf. Denn: Nicht immer darf derjenige abheben, der das Sparbuch hat. Swen Walentowski:

O-Ton: Es gibt in der Praxis ja immer wieder Fälle, wonach Eltern im Namen des Kindes immer wieder ein Konto eröffnen, ein Tagesgeldkonto anlegen, ein Sparbuch anlegen. Dann ist es in der Regel noch so, dass die Eltern verfügungsberechtigt sind und mit dem Geld machen können, was sie wollen. In dem Fall war es aber anders. Da hat das Kind eigenes Geld dort einbezahlt und deshalb hat sie auch einen eigenen Anspruch. Normalerweise zahlen die Banken ja immer demjenigen aus, der das Sparbuch in der Hand hält. Diesmal aber kam derjenige, dem das Geld gehört – nämlich die Tochter – noch zu ihrem Recht. – Länge 30 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Absage

 

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