O-Ton + Magazin: Garantie bei Internetkauf von Privat

Rechtsanwalt Swen Waltowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Privatleute, die etwas verkaufen, sind meistens dann aus dem Schneider, wenn sie darauf hinweisen, dass sie keine Garantie übernehmen oder Gebrauchstauglichkeit oder „verkauft wie gesehen“ – das sind solche typischen Formulierungen, die verwendet werden. Wer dies allerdings gewerblich tut, der kann das nicht ohne Weiteres. Selbst, wenn er es drauf schreibt, ist meistens die Garantie doch noch vereinbart. Bei einem Gebrauchtwagenhändler hätte man eine Chance, beim Privatkauf über Internet nicht unbedingt. Es sei denn, man stellt fest, dass der Mann fünf Autos monatlich verkauft. Dann wäre er doch gewerblich unterwegs und dann müsste er doch haften. Also, es kommt darauf an: Ist es ein Privatmann oder macht er das gewerblich. – Länge 35 sec.

Den ganzen Fall des Oberlandesgerichts Celle zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Keine Garantie bei Internetkauf von Privat

Wer in einer Internetauktion erfolgreich mitbietet und den Zuschlag erhält, kann bei einem privaten Verkäufer nicht von der Übernahme einer Garantie ausgehen. Eine Garantieübernahme wird beim Privatkauf nur ausnahmsweise stillschweigend erklärt. Der Abschluss des Kaufvertrages über das Internet ändert hieran nichts, so das Gericht. Hier ist der ganze Fall:

Beitrag:

Der Käufer hatte sich alles so schön ausgedacht: Mit der eigenen Yacht auf dem See schippern! Mit wenigen Klicks war die entsprechende Anzeige gefunden.

O-Ton: In der Anzeige wies der Beklagte ausdrücklich darauf hin, dass der beigefügte Motor nicht angeschlossen und der Betrieb lediglich in einer Wassertonne getestet worden war. Weiter erklärte er, dass es sich um einen Privatkauf handele und er keine Garantie oder Gewährleistung übernehme. Also er hat die Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen. – Länge 18 sec.

… erzählt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins. Und nun kam es, wie es kommen musste: Der Käufer war nicht ganz so zufrieden mit dem, was er ersteigert hatte:

O-Ton: Als der Kläger den Motor dann montiert hatte, stellte er fest, dass der Motor selbst einen Getriebeschaden hatte, die Propellerwelle verbogen und der Motor nicht fachgerecht verkabelt war. Deshalb wollte den Kaufvertrag rückgängig machen und verlangte Schadensersatz. – Länge 13 sec.

Der Fall ging durch zwei Instanzen – das Urteil war beide Male gleich: Landgericht und Oberlandesgericht kamen beide zu dem Schluss, dass eine Garantie und ein Anspruch des Klägers nicht bestehe. Es war ein Privatkauf. Was das bedeutet, erklärt Swen Walentowski:

O-Ton: Privatleute, die etwas verkaufen, sind meistens dann aus dem Schneider, wenn sie darauf hinweisen, dass sie keine Garantie übernehmen oder Gebrauchstauglichkeit oder „verkauft wie gesehen“ – das sind solche typischen Formulierungen, die verwendet werden. Wer dies allerdings gewerblich tut, der kann das nicht ohne Weiteres. Selbst, wenn er es drauf schreibt, ist meistens die Garantie doch noch vereinbart. Bei einem Gebrauchtwagenhändler hätte man eine Chance, beim Privatkauf über Internet nicht unbedingt. Es sei denn, man stellt fest, dass der Mann fünf Autos monatlich verkauft. Dann wäre er doch gewerblich unterwegs und dann müsste er doch haften. Also, es kommt darauf an: Ist es ein Privatmann oder macht er das gewerblich. – Länge 35 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen – und den passenden Anwalt für alle Fälle – gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

Absage

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