O-Ton + Magazin: Schäden durch Kanaldeckel

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins.:

O-Ton: Es sei denn, Sie können aufgrund des Zustandes des Kanaldeckels nach dem Unfall irgendwie mit Hilfe von Sachverständigen nachweisen: Nein, der Kanaldeckel war schon länger als drei Tage defekt, so dass die Aussage des Straßenwärters, der den Kanaldeckel überprüft hat, nicht stimmt! – Länge 14 sec.

Weitere Informationen kann ein Anwalt geben – oder man sucht selbst unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Schäden durch Kanaldeckel – Haftung schwierig

Wird ein Kanaldeckel auf die Fahrbahn geschleudert, haftet die Straßenbehörde nur unter bestimmten Bedingungen. Beispielsweise, wenn der Deckel vor dem Unfall bereits schadhaft war und dies die Behörde hätte erkennen können. Das Landgericht Coburg wies eine entsprechende Klage gegen eine Straßenbehörde ab.

Beitrag:

Es ist manchmal schwierig. In dem Fall wurde von einem LKW der umstrittene Kanaldeckel hochgeschleudert – und beschädigte ein Auto direkt dahinter, erklärt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins.:

O-Ton: Der Autofahrer wendet sich nun an die Stadt und sagt: Ihr habt nicht richtig die Kanaldeckel überprüft. Aufgrund eines Versagens bei Eurer Prüfungspflicht habe ich einen Schaden erlitten und ich hätte gern das Geld von Euch zurückerstattet. – Länge 14 sec.

Eigentlich ein ganz normaler juristischer Vorgang:

O-Ton: Die Straßenbaubehörden haben Kontrollpflichten für ihre Straßen und auch die Kanaldeckel. Und wenn es dann zu einem Schaden kommt, der dadurch verursacht ist, dass die Kontrollpflicht nicht erfüllt wurde, dann kann man den Schaden gegenüber den Städten, den Gemeinden dann geltend machen. – Länge 15 sec.

Doch in der Praxis ist dies nicht immer leicht!

O-Ton: SFX

Denn vor Gericht erklärten die Stadtväter in diesem Fall: Natürlich werden die Kanaldeckel regelmäßig überprüft! Unser Autofahrer konnte nicht das Gegenteil beweisen – und blieb auf dem Schaden sitzen.

O-Ton: SFX

Einen Verstoß gegen die Kontrollpflicht der Behörde lässt sich in solchen Fällen schwer nachweisen, sagt Bettina Bachmann:

O-Ton: Es sei denn, Sie können aufgrund des Zustandes des Kanaldeckels nach dem Unfall irgendwie mit Hilfe von Sachverständigen nachweisen: Nein, der Kanaldeckel war schon länger als drei Tage defekt, so dass die Aussage des Straßenwärters, der den Kanaldeckel überprüft hat, nicht stimmt! – Länge 14 sec.

Weitere Informationen kann ein Anwalt geben – oder man sucht selbst unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

 

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