Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Es handelte sich erstens um ein Toilettenhäuschen samt Inneneinrichtung (was immer das auch sein mag). Und es war zwar als Rarität und „alt“ beschrieben, das aber war – hat sogar ein Gutachter, der bestellt werden musste, festgestellt – durchaus zutreffend. Auch Repliken von Märklin-Toilettenhäuschen seien eine Seltenheit und hier war es immerhin ca. 20 Jahren alt, also auch als „alt“ einzustufen. – Länge 20 sec.
Damit musste sich der Sammler dann zufrieden geben. Unter anwaltaukunft.de kann man auch den ganzen Fall noch einmal nachlesen.
Magazin: Toilettenhäuschen-Rarität auf Ebay
Die Internetplattform Ebay ist manchmal für Käufer wie auch Verkäufer eine feine Sachen. Der eine findet Dinge, die er schon lange gesucht hat, nur einen Mausklick entfernt. Verkäufer hingegen können neue Kunden finden. Allerdings gibt es immer Fälle, in denen sich beide dann auch vor Gericht treffen …..
Beitrag:
O-Ton: Tja, es gibt ja Sammler von altem Spielzeug, und Sammler sind ja manchmal auch bereit, viel Geld für ihre Leidenschaft auszugeben. – Länge 6 sec.
O-Ton: SFX
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft hat sich den Fall, der Landgericht München I verhandelt wurde, genau angesehen:
O-Ton: Bei einer Ebay-Auktion ersteigerte ein Sammler für 2.247 Euro ein Toilettenhäuschen.
O-Ton: SFX
O-Ton: Ein Spielzeugtoilettenhäuschen wohlgemerkt, mit Inneneinrichtung allerdings. – Länge 10 sec.
Was für die einen eine Rarität war, war vielleicht für andere eine schlichte Klobude. Und: Unser Sammler machte eine Wechselbad der Gefühle durch, nachdem das vermeintlich gute Stück bei ihm eingetroffen. Auch er sortierte – nach dem Auspacken – die erhoffte Rarität völlig ernüchtert ganz schnell in die deutlich schlichtere Rubrik ein.
O-Ton: SFX
Es war nämlich nicht das erhoffte Original von Märklin, sondern ein Nachbau aus den 80’er Jahren. Daraufhin wollte er den Kauf rückgängig machen. Da er das Stück aber von einem anderen Hobbysammler ersteigert hatte, wiesen die Richter die Klage ab.
O-Ton: Weil es ein Hobbysammler war, gab es schon mal kein Widerrufsrecht. Wenn ich bei einem Händler kaufe – das sind bei Ebay meistens die mit dem Sofortkauf – dann habe ich ein Widerrufsrecht. – Länge 10 sec.
Dennoch beharrte der Käufer: Das ist nicht das, was ich wollte. Dennoch hatten die Richter kein Einsehen, sagt Swen Walentowski:
O-Ton: Es handelte sich erstens um ein Toilettenhäuschen samt Inneneinrichtung (was immer das auch sein mag). Und es war zwar als Rarität und „alt“ beschrieben, das aber war – hat sogar ein Gutachter, der bestellt werden musste, festgestellt – durchaus zutreffend. Auch Repliken von Märklin-Toilettenhäuschen seien eine Seltenheit und hier war es immerhin ca. 20 Jahren alt, also auch als „alt“ einzustufen. – Länge 20 sec.
Damit musste sich der Sammler dann zufrieden geben. Anwälte zu den verschiedenen Rechtsgebieten nennt die Deutsche Anwaltauskunft unter 0 18 05/18 18 05 oder unter anwaltaukunft.de. Dort kann man auch den ganzen Fall noch einmal nachlesen.
Absage
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