So entschied das Landgericht Coburg.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Wenn man eine Reiserücktrittsversicherung hat, ist man zuerst einmal auf der sicheren Seite, wenn man seine Reise stornieren muss. Allerdings gibt es auch hier Fallstricke zu beachten, beispielsweise: Welche Gründe greifen eigentlich nicht? Beispielsweise: Ich habe keine Lust oder ich habe mich mit meinem Partner zerstritten – das alles geht nicht. Es müssen schon triftige Gründe vorliegen. – Länge 20 sec.
In dem Fall hatte der Kläger zwar aus gesundheitlichen Gründen absagen müssen – aber er tat dies viel zu spät, obwohl das Aus für die Fahrt schon länger absehbar war. Damit blieb er auf über 1.000 Euro sitzen. Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.anwaltauskunft.de.
Magazin: Urlaub nicht zu spät stornieren
Eine seit langem geplante und gebuchte Urlaubsreise wegen Erkrankung absagen zu müssen, ist ärgerlich genug. Mit einer Reiserücktrittsversicherung wähnt man sich zumindest sicher vor den Stornierungskosten. Doch Vorsicht: Wer in Kenntnis seiner Erkrankung die Reise zu spät absagt und dadurch erhöhte Stornokosten verursacht, kann seinen Anspruch gegen die Versicherung verlieren.
Beitrag:
Grundsätzlich gilt: Eine Reiserücktrittsversicherung ist keine Allroundversicherung für alle möglichen Gründe, die zur Absage der Reise führen, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Wenn man eine Reiserücktrittsversicherung hat, ist man zuerst einmal auf der sicheren Seite, wenn man seine Reise stornieren muss. Allerdings gibt es auch hier Fallstricke zu beachten, beispielsweise: Welche Gründe greifen eigentlich nicht? Beispielsweise: Ich habe keine Lust oder ich habe mich mit meinem Partner zerstritten – das alles geht nicht. Es müssen schon triftige Gründe vorliegen. – Länge 20 sec.
Dies musste auch ein Mann erfahren, der mit mehr als neun Monaten Vorlauf eine Busreise nach Süditalien gebucht und eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hatte. Vier Monate vor Reiseantritt mussten ihm Zehen amputiert werden. Obwohl es zu massiven Wundheilungsstörungen mit Nach-OP kam, sagte er die Reise erst eine Woche vor dem beabsichtigten Beginn ab.
O-Ton: SFX
Von den Stornokosten in Höhe von 1.350 Euro übernahm die Versicherung nur knapp 200 Euro. Ihre Begründung: Dieser Betrag wäre angefallen, wäre die Reise spätestens 30 Tage vor Antritt abgesagt worden.
O-Ton: SFX
Das wollte der Mann nicht hinnehmen und verklagte die Versicherung. Swen Walentowski:
O-Ton: Die Richter haben gesagt: Jeder hat eine Pflicht zur sogenannten Schadensminderung. Das bedeutet: Wenn ich weiß, dass ich die Reise nicht antreten kann oder wenn es sich mir geradezu aufdrängt, dass ich nicht mit amputierten Zehen oder schweren Wundheilungsstörungen nicht eine Busreise von Deutschland nach Italien antreten kann, dann muss man auch rechtzeitig stornieren. Und nicht erst bis kurz vor der Reise warten. Man hat also eine Pflicht, rechtzeitig die Reise zu stornieren, um die Stornokosten gering zu halten. – Länge 30 sec.
Damit blieb der Kläger auf über 1.000 Euro sitzen. Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden Anwalt in der Nähe findet man unter www.anwaltauskunft.de.
Absage
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