O-Ton + Magazin: Weihnachtspyramide unbeaufsichtigt

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Das Schöne ist, dass das Anzünden einer Kerze an sich noch nicht grob fahrlässig ist. Aber das längere Unbeaufsichtiglassen einer Kerze kann unter Umständen grob fahrlässig sein. Es ist besonders dann grob fahrlässig, wenn man länger weg ist und beispielsweise die Kerze auf einem Adventskranz mit in der Regel ausgetrockneten Tannenzweigen steht. Dann darf man Kerzen nicht unbeaufsichtigt lassen. – Länge 22 sec.

Nach neuer Rechtslage kommt es nicht mehr unbedingt darauf an, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder nicht, so die Deutsche Anwaltauskunft. Das „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ gelte nicht mehr. Einzelheiten kann ein Anwalt erklären, den findet man – wie die ganze Geschichte zum Nachlesen – unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Weihnachtspyramide unbeaufsichtigt

Jeder denkt bei Weihnachten an Bratäpfel und Glühwein, an Überraschungen und Geschenke. Und ganz große Optimisten denken sogar an Schnee. Aber das Fest hat auch eine Kehrseite, die hat häufig mal mit Versicherungen zu tun. Dann nämlich, wenn im wahrsten Sinne des Wortes „der Baum brennt“. Oder wie in unserem Fall – die Weihnachtspyramide. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

„Sind die Lichter angezündet ….“, in den Augen einer Versicherung kann das ganz unprosaisch klingen:

O-Ton: Das Schöne ist, dass das Anzünden einer Kerze an sich noch nicht grob fahrlässig ist. Aber das längere Unbeaufsichtiglassen einer Kerze kann unter Umständen grob fahrlässig sein. Es ist besonders dann grob fahrlässig, wenn man länger weg ist und beispielsweise die Kerze auf einem Adventskranz mit in der Regel ausgetrockneten Tannenzweigen steht. Dann darf man Kerzen nicht unbeaufsichtigt lassen. – Länge 22 sec.

…sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Es klingt ja auch logisch und niemand will freiwillig sein Dach überm Kopf anzünden.

O-Ton: SFX

Meint man jedenfalls. Und so war es auch in diesem Fall, als jemand die Kerzen seiner Weihnachtspyramide angezündet hatte.

O-Ton: Als er mal kurzzeitig den Raum verließ für weniger als zehn Minuten, um auf Toilette zu gehen, brannten nicht nur die Kerzen, sondern auch die ganze Weihnachtspyramide und schon ein Teil des Wohnzimmers. – Länge 11 sec.

Damit war Weihnachten gelaufen!

O-Ton: SFX

Die Versicherung übernahm zwar den Schaden, wollte das Geld aber von dem Mann zurückhaben. Der ging erst zum Anwalt und bekam schließlich Recht. Das war keine grobe Fahrlässigkeit, urteilte das Gericht nach Prüfung aller Fakten. Swen Walentowski:

O-Ton: Deshalb hat das Gericht gesagt: Wer einen Rauchmelder hat, wer eine Pyramide mit Kerzen im Metallschälchen hat, wer eine Pyramide hat, die jahrelang zuverlässig gearbeitet hat, der handelt nicht grob fahrlässig, wenn er mal kurz auf Toilette geht, ohne alle Kerzen auszumachen. – Länge 14 sec.

Nach neuer Rechtslage kommt es gar nicht mehr unbedingt darauf an, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder nicht, so die Deutsche Anwaltauskunft. Das „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ gelte nicht mehr. Einzelheiten kann ein Anwalt erklären, den findet man – wie die ganze Geschichte zum Nachlesen – unter www.anwaltauskunft.de.

Absage

 

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