O-Ton: Motorradunfall – unaufmerksamer Fußgänger muss haften

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, über die Entscheidung der Richter:

O-Ton: Weil allein schon der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass der Fußgänger nicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt an den Tag gelegt hat, als er die Straße überquerte. Er hätte nämlich, als er die Straße betritt, sich vergewissern können, dass keiner kommt und hätte auch in der Mitte der Straße noch einmal schauen müssen, ob keiner kommt. So hätte es dann auch nicht zu der Kollision kommen können, wenn er all diese Sorgfalt an den Tag gelegt hätte. – Länge 23 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

 

+++++++++++++++++++++++++

O-Ton  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.