O-Ton: Umzug bei Schimmel

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, nach Aussage der Vermieter sei trotz Renovierungsversuchen mehrfach Schimmel in der alten Wohnung aufgetreten. Die Tochter war krank. Daraus ergebe sich eine Umzugsnotwendigkeit und somit eine gesetzliche Verpflichtung der ARGE, die Kosten der neuen, teureren Unterkunft auch zu zahlen. – Länge 14 sec.

Mehr Informationen unter www.anwaltauskunft.de.

 

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