O-Ton: Vermieter muss Anwaltskosten ersetzen

Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Der Vermieter verlangte von seinem ehemaligen Mieter – der hatte bereits ordnungsgemäß gekündigt – einen Schadensersatz umfangreicher Schönheitsreparaturen in Höhe von 11.500 Euro. Nur mit Unterstützung eines Rechtsanwalts konnte der Mieter diesen Anspruch zurückweisen. Vom Vermieter verlangte er denn auch die Erstattung dieser Anwaltskosten – sowohl vor Gericht als auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten. – Länge 22 sec.

Und bekam Recht. Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.

 

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