28Jul/09

Kollegengespräch: Mehr Rechte für Bahnkunden

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein antwortet dazu auf folgende Fragen:

 

1. Was ändert sich nun genau?
2. Ein konkretes Beispiel: wenn mein Zug exakt 62 Minuten Verspätung hat – was passiert nun mit der neuen Regelung?
3. Diese neuen Regelungen betreffen alle Anbieter – Deutsche Bahn wie auch private Unternehmen?
4. Erwarten Sie, dass das alles gleich mit Einführung der neuen Regelungen problemlos über die Bühne geht?

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Kollegengespräch  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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27Jul/09

O-Töne + Kollegengespräch: Vor dem Audi Cup 2009 (1)

Karl-Heinz Rummenigge vom FC Bayern sagte dazu unserem Sender:

O-Ton Rummenigge (40 sec) (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Für alle, die nicht in München beim Audi Cup live dabei sein können – das ZDF überträgt am Mittwoch ab 19.25 Uhr.

O-Ton-Paket Rummenigge (2 Minuten)  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Kollegengespräch: Audi-Cup 2009 (mit O-Tönen)

In München steigt am Mittwoch und Donnerstag mit dem Audi-Cup 2009 eines der Fußballfeste dieses Sommers. Mit dabei sind Boa Juniors, Manchester United, AC Mailand und der FC Bayern München. Und mittendrin ist unser Reporter Matthias Tüxen.
Er antwortet auf folgende Fragen:

1.    Es gibt ja eine ganze Reihe von Sommerturnieren, was ist das Besondere an diesem Turnier?
2.    Wieso heißt das Turnier eigentlich Audi Cup?
3.    Es ist die letzte große Probe vor den ersten Pflichtspielen für den FC Bayern, sind sie dementsprechend optimistisch?

Abmoderation: Und wie gesagt: Live im ZDF gibt es den Audi Cup am Mittwoch ab 19.25 Uhr.

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27Jul/09

Unfallopfer verzichten oft unwissentlich auf Ansprüche

Bei älteren Fahrzeugen wird häufig die Mehrwertsteuer unberechtigt abgezogen, Restwertangebote werden trotz Weiternutzung zu Lasten des Geschädigten berücksichtigt. Viele Geschädigte kennen ihre Ansprüche gar nicht, so z. B. den auf Haushaltsführungsschaden, Ersatz von Schutzkleidung etc. Da die Höhe des Schadens nicht eindeutig feststeht, ist es nur die „zweitbeste Idee“, denjenigen nach der Höhe des Schadens zu fragen, der für die Kosten aufkommen muss, also den gegnerischen Versicherer.

Um Unfallopfern schnell und unkompliziert Hilfe anzubieten gibt es jetzt neu „schadenfix.de“, den neuen Unfallservice der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Diese nutzerfreundliche Internetplattform ermöglicht unfallgeschädigten Autofahrern die Schadensmeldung per Internet. Der Geschädigte profitiert dafür von einer raschen, einfachen und kompetenten Schadensabwicklung. Vor allem werden sämtliche, ihnen zustehende Schadensersatzansprüche mit Erfolg geltend gemacht.

„Beauftragen Geschädigte nach einem Autounfall einen qualifizierten Verkehrsanwalt mit der Schadensregulierung, kommt beim Schadensersatz in der Regel mehr für sie heraus. Viele Autofahrer scheuen aus Unwissenheit, nach einem Unfall auf den Beistand eines Verkehrsanwalts zu setzen“, so Rechtsanwalt Jörg Elsner, Vorsitzender der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Vielen Autofahrern sei auch unbekannt, dass die Anwaltskosten vollständig vom Unfallgegner bezahlt werden müssen, wenn dieser allein für den Schaden haftet.

Nach Erfahrung der Verkehrsrechtsanwälte kommt es häufig vor, dass zwar die gegnerische Versicherung direkt ein Angebot an das Unfallopfer unterbreitet und sich als dessen „Partner“ geriert, jedoch die eigenen finanziellen Interessen im Auge hat. Die Schadensquote soll gering gehalten werden. Daher kommt es bei der Regulierung immer wieder vor, dass Ansprüche nicht oder nur teilweise reguliert werden. „Die gegnerische Versicherung hat kein Interesse daran, den Geschädigten über seine vollständigen Ansprüche aufzuklären, da sie das Geld kosten würde“, so Elsner weiter.

Durch schadenfix.de würde den Geschädigten, aber auch Werkstätten, Mietwagenunternehmen und KFZ-Sachverständigen, der Weg zu einem Verkehrsanwalt wesentlich erleichtert. Zudem beschleunigt die neue Internetplattform der Verkehrsanwälte zur Schadensregulierung die Zusammenarbeit unter allen Beteiligten. „So kommt der Geschädigte auch schneller an sein Geld“, erläutert Elsner. In der Regel erreiche man damit eine schnelle und vollständige Regulierung sowie eine unmittelbare Zahlung an den Geschädigten.

Der Service auf schadenfix.de ist ganz einfach: Der Geschädigte füllt die Online-Schadensmeldung aus und mailt sie dem Anwalt, den er sich in seiner Nähe vorher ausgesucht hat. Nach Eingang der Meldung kontaktiert der Anwalt den Geschädigten und reguliert in seinem Auftrag und Interesse den Schaden.

Unter schadenfix.de erreicht man rund 3.000 Verkehrsrechtsanwältinnen und -anwälte.

27Jul/09

Ab 40 muss Kasse künstliche Befruchtung nicht zahlen

Die 1964 geborene, verheiratete Klägerin beantragte Ende April 2005 gemeinsam mit ihrem Ehemann bei der beklagten Ersatzkasse unter Vorlage eines Behandlungsplans, die Kosten für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung wegen Sterilität des Ehemannes zu übernehmen. Die Versicherung lehnte dies unter Hinweis auf die Gesetzeslage ab. Die Frau nahm die Maßnahme für etwa 12.650 Euro dennoch vor und wollte die Kosten ersetzt bekommen. Sie meint, der Gesetzgeber habe durch die Einführung der pauschalen oberen Altersgrenze von 40 Jahren für Frauen seinen Einschätzungsspielraum überschritten.

Die ungleiche Behandlung von Ehefrauen vor und nach Vollendung ihres 40. Lebensjahres sei sachlich gerechtfertigt, so die Richter. Der Gesetzgeber habe seinen weiten Gestaltungsspielraum nicht überschritten. Es wären keine Leistungen aus dem Kernbereich der Krankenversicherung oder gar aus dem Bereich der tödlich verlaufenden Krankheiten betroffen, bei denen dieser Spielraum eingeschränkt sein kann. Der Gesetzgeber habe sich  unter anderem davon leiten lassen, dass bei Frauen bereits jenseits des 30. Lebensjahres die Wahrscheinlichkeit einer Befruchtung abnimmt und jenseits des 40. Lebensjahres gering ist. Das galt auch 2006: Der Gesetzgeber müsste das Höchstalter der Frau weder individuell noch möglichst punktgenau und aktuell nach den neuesten Statistiken festlegen oder die Regelung zeitnah an den jeweiligen Kenntnisstand anpassen. Dass der Bundesgerichtshof die Leistungspflicht von privaten Krankenversicherungsunternehmen erst bei einer Erfolgsaussicht von weniger als 15 % verneint (BGHZ 164, 122), sei dabei ohne Belang. Die Ungleichbehandlung von Versicherten der gesetzlichen Kassen ist Folge der verfassungsrechtlich hinzunehmenden Entscheidung des Gesetzgebers für zwei unterschiedliche Krankenversicherungssysteme.

Medizinrechtsanwälte für Patienten oder Ärzte und weitere Informationen findet man unter www.arge-medizinrecht.de

24Jul/09

Katar bekommt nur zehn Prozent

Der frühere Porsche-Chef Wiedeking wollte Katar mit 25 Prozent an Porsche beteiligen, was Porsche-Großaktionär Ferdinand Piech aber abgelehnt hatte. Damit hat sich Piech auch in dieser Frage durchgesetzt. „Die Familien Porsche und Piech werden an dem integrierten Automobilkonzern aus VW und Porsche die Mehrheit haben“, zitiert die Zeitung mit der Angelegenheit befasste Personen.„Es war immer klar, dass Porsche sich mit Hilfe von VW, Katar und Porsche-Aktionären entschulden kann“, sagte der Credit-Suisse-Analyst Arndt Ellinghorst der Automobilwoche und fügte hinzu: „Die Frage ist nur wer am Ende an wem zu wie viel Prozent beteiligt ist“.

Weiter berichtet die Zeitung aus dem Umfeld von VW-Aufsichtsratschef Ferdinand Piech, er wolle im Zuge der Verschmelzung mit Porsche die Satzung von Volkswagen ändern. Künftig soll die bisher für VW-Vorstände geltende Altersgrenze von 65 Jahren angehoben werden. Somit könnte Piech seinen jetzt 62jährigen Vertrauten Martin Winterkorn länger an der Vorstandsspitze halten.  

Grundzüge der VW-Porsche-Fusion sollen bis zur Volkswagen-Aufsichtsratssitzung am 13. August fixiert werden. „Es ist höchste Zeit, dass Ruhe einkehrt“, sagte ein Mitglied des VW-Aufsichtsrats der Automobilwoche. „Die Streitigkeiten mit Porsche haben sehr viel Zeit, Kraft und Nerven gekostet.“
Konzernchef Martin Winterkorn und Finanzvorstand Hans Dieter Pötsch arbeiten gemeinsam am „finalen Konzept“. Beim Sportwagenhersteller führt der neue Porsche-Chef Michael Macht die Verhandlungen.

Als Nachfolger von Macht im Amt des Porsche-Produktionsvorstands wird intern Eberhard Weiblen gehandelt, derzeit Geschäftsführer von Porsche Consulting.