14Mai/09

O-Ton: Pannen beim Be- und Entladen kein Verkehrsunfall

Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das ist keine Unfallflucht, weil eine Panne beim Be- und Entladen eines LKWs gar kein Verkehrsunfall ist. Wo kein Verkehrsunfall, da auch keine Unfallflucht. Das Auto war ja aus, es war nicht in Betrieb, es ging nur um Be- und Entladen, das ist nicht Teilnahme am Straßenverkehr, somit kann auch keine Unfallflucht vorliegen. – Länge 20 sec.

Weitere Infos zu diesem Fall findet man unter www.verkehrsrecht.de.

 

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14Mai/09

O-Ton + Magazin: Abfindungsvereinbarung nach Unfall

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Man muss wissen, wenn man so eine Abfindungsvereinbarung trifft, dass dann wirklich alle Spätschäden und alle Folgen aus einem Unfall damit abgegolten sind. Das hat hier das Landgericht Coburg auch ausdrücklich noch mal klar gestellt. Hier hat der Kläger keinen Schadensersatz für den Verdienstausfall bekommen, weil er ja die Abfindungserklärung unterschrieben hat. – Länge 20 sec.

Ausführliche Informationen zu diesem Fall finden sich unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Abfindungsvereinbarung nach Unfall will wohl überlegt sein

Nicht immer ist schnelles Geld auch gutes Geld. Gerade bei Verkehrsunfällen mit schweren Körperverletzungen ist die weitere Entwicklung oft unabsehbar. Daher ist beim Abschluss einer Abfindungsvereinbarung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung Vorsicht geboten.

Text:

Der Mann war richtig von Pech verfolgt – im Jahre 1977 war er bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt worden. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners musste für die Unfallschäden aufkommen, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Im Jahr 2004 hat er wieder einen Verkehrsunfall gehabt und wurde wieder verletzt und musste Anfang 2005 in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit versetzt werden. – Länge 10 sec.

Der Mann war damit daheim – und die Versicherung vom ersten Unfall, der mittlerweile fast 30 Jahre zurück lag, machte ihm ein Angebot: Gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 44.000 Euro erklärte sich der Mann bereit ….

O-Ton: … auf alle weiteren Ansprüche aus dem ersten Unfall zu verzichten. Somit war er da vollständig abgefunden für den ersten Unfall von 1977. – Länge 8 sec.

Dann stellte sich aber heraus, dass die Dienstunfähigkeit nicht – wie er geglaubt hatte – auf den zweiten, sondern auf Spätschäden aus dem ersten Unfall zurückzuführen war. Deshalb wollte er weitere rund 37.000 Euro Verdienstausfall wegen des ersten Unfalls von der Versicherung erstreiten – und zog vor Gericht und scheiterte! Swen Walentowski:

O-Ton: Man muss wissen, wenn man so eine Abfindungsvereinbarung trifft, dass dann wirklich alle Spätschäden und alle Folgen aus einem Unfall damit abgegolten sind. Das hat hier das Landgericht Coburg auch ausdrücklich noch mal klar gestellt. Hier hat der Kläger keinen Schadensersatz für den Verdienstausfall bekommen, weil er ja die Abfindungserklärung unterschrieben hat. – Länge 20 sec.

Bei solchen Entscheidungen sollte man sich des Risikos einer ungünstigen Entwicklung bewusst sein und einen Experten konsultieren – und nicht nur bei Abfindungen.

O-Ton: Vor der Unterschrift auf jeden Fall zum Anwalt. Also beim Verkehrsunfall nicht nur wenn Personenschaden vorliegt, immer zum Anwalt gehen. Einmal, weil es eine Verteilung nach Quoten gibt, und dann auch noch, weil das Unfallopfer die Anwaltskosten ersetzt bekommt, von der gegnerischen Versicherung. – Länge 15 sec.

Informationen zu diesem Fall und auch die Möglichkeit, schon online einen Unfallbogen auszufüllen und direkt an einen Verkehrsanwalt zu schicken findet sich unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

 

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O-Ton + Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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14Mai/09

O-Ton + Magazin: Betrunken auf Rad – Führerschein weg!

Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat gesagt, ja, aber die medizinisch-psychologische Untersuchung ist so schlecht ausgefallen, dass die Gefahr besteht, dass er weiterhin mit Alkohol im Verkehr unterwegs ist, egal mit welchem Verkehrsmittel, und deshalb die Fahrerlaubnis zu Recht entzogen worden ist. – Länge 15 sec.

Weitere Einzelheiten zu diesem Fall unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Betrunken Fahrrad gefahren – Führerschein weg!

Wer Alkohol getrunken hat, sollte nicht mehr fahren – weder mit dem Auto noch mit dem Fahrrad. Tut man es doch und wird nach übermäßigem Alkoholkonsum im Straßenverkehr erwischt, so riskiert man seine Fahrerlaubnis, egal ob man mit einem Auto oder „nur“ mit einem Fahrrad unterwegs war. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Text:

O-Ton: Ein Fahrradfahrer war mit 1,98 Promille unterwegs und ist erwischt worden. – Länge 4 sec.

… erzählt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins. Doch was sich so kurz und schmerzlos anhört, hatte für den Betroffenen heftige Konsequenzen.

O-Ton: Tja, dann wurde er wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt und die Behörde hat mal überlegt: Jetzt überprüfe ich mal dessen generelle Fahrtauglichkeit – auch hinsichtlich eines Autos – und hat einen Idiotentest machen lassen, die sogenannte medizinisch-psychologische Untersuchung. – Länge 13 sec.

Dies passiert immer dann, sagt der Verkehrsrechtsexperte, wenn Zweifel bestehen, dass der Mann nicht nur feucht-fröhlich mit dem Fahrrad, sondern auch mit dem Auto unterwegs ist.

O-Ton: So viel Alkohol und dann noch auf dem Fahrrad sitzen können, deutet nämlich auf eine gewissen Gewöhnung hin. Außerdem hat er bei dem Test, bei dem Idiotentest, nicht so gut abgeschnitten und deshalb ist ihm der Führerschein entzogen worden. – Länge 11 sec.

O-Ton: SFX

Der Mann klagte gegen die Entscheidung und sagte, er wäre schließlich nur mit dem Fahrrad unterwegs gewesen, nicht mit dem Auto. Damit habe er sich bewusst gegen das Autofahren mit Alkohol entschieden. Zudem sei dies das erste Mal gewesen, dass er mit Promille gestoppt wurde. Swen Walentowski:

O-Ton: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das anders gesehen und hat gesagt, ja, aber die medizinisch-psychologische Untersuchung ist so schlecht ausgefallen, dass die Gefahr besteht, dass er weiterhin mit Alkohol im Verkehr unterwegs ist, egal mit welchem Verkehrsmittel, und deshalb die Fahrerlaubnis zu Recht entzogen worden ist. – Länge 15 sec.

Weitere Einzelheiten zu diesem Fall unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

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14Mai/09

O-Ton: Kein „beredtes Schweigen“ im Arbeitszeugnis

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Das Bundesarbeitsgericht hat gesagt, auch ein „beredtes Schweigen“ – also das Weglassen ganz wesentlicher und branchenüblicher Leistungen und Eigenschaften – lässt den Schluss zu, dass der Arbeitnehmer hier nur Unterdurchschnittliches geleistet hat. Alle Leistungen und Eigenschaften, die branchenüblich sind, müssen auch in dem Zeugnis erwähnt werden und dürfen nicht einfach weggelassen werden, weil dieses „beredte Schweigen“ zum Nachteil des Arbeitnehmers gewertet werden könnte. – Länge 22 sec.

Alle Einzelheiten zu diesem Fall finden sich unter www.anwaltauskunft.de.

 

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12Mai/09

Opel-Arbeitnehmer entwickeln eigenes Überlebens-Konzept

„Unsere Idee ist es, die Produktion in den europäischen GM-Werken gerechter zu verteilen und neue Märkte zu öffnen, die uns bisher nicht zugänglich waren“, skizzierte Einenkel das Konzept. Ein Hauptproblem von Opel und allen übrigen GM-Aktivitäten in Europa sei die strikte Beschränkung des Absatzmarktes auf Europa. „Wir wollen verstärkt in den russischen Markt hinein und nach Asien. Das könnte zusätzlichen Absatz ermöglichen“, sagte Einenkel. Auch in Afrika gebe es durchaus ein gewisses Potenzial für Opel. Bei einer „realistischen Rechnung“ für Opel könne man derzeit von rund 1,1 Millionen absetzbaren Fahrzeugen pro Jahr ausgehen, rechnete Einenkel vor. „Deshalb brauchen wir zur Auslastung unserer Werke auf Dauer neue Absatzmärkte.“

2008 hatte Opel allein in Osteuropa um 41 Prozent auf 257.000 Fahrzeuge zugelegt und war damit vier Mal so stark wie der Branchendurchschnitt. Allein in Russland hatte Opel seine Verkäufe um 49 Prozent auf knapp 100.000 Fahrzeuge steigern können.