03Mai/09

Kollegengespräch + O-Ton: Kreuzfahrt ohne „Highlights“

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Da hatte die erste Instanz die Reise einfach durchgeteilt, wie lange ging die Reise und dann gesagt: Ach, diese Tage waren beeinträchtigt und so den Minderungspreis errechnet. Das Oberlandesgericht Köln hat aber gesagt: Nein, wenn die Highlights wegfallen, dann ist die Minderung höher zu bewerten als sei das nur eine Schiffsreise, bei der man auf dem Deck liegt und nichts zu tun hat. – Länge 18 sec.

In Zahlen: Während die erste Instanz nur reichlich 750 Euro Erstattung zusprach, brachte diese Betrachtung der Highlights dem Kläger immerhin fast 2.400 Euro Schadensersatz ein. Alle Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de.  

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03Mai/09

Magazin + O-Ton: Abholen von Kindergarten und Schule

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Wenn die Eltern geschieden oder getrennt sind und ein gemeinsames Sorgerecht vorliegt, dann gehört die Frage, wer das Kind vom Kindergarten oder der Schule abholt, zu der Frage des alltäglichen Lebens. Und Dinge des alltäglichen Lebens darf der betreuende Elternteil – zumeist die Mutter, seltener der Vater – allein entscheiden und es muss nicht der andere Elternteil mit einbezogen werden. – Länge 20 sec.

Alle Infos zu diesem Urteil gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Abholen von Kindergarten und Schule

Bei alleinerziehenden Müttern oder Vätern darf der betreuende Elternteil allein entscheiden, wer das Kind von der Kita oder der Schule abholen darf. So hat das Oberlandesgericht Bremen auf entschieden.

Text:

Solche Fälle gibt es immer mehr: Nach der Liebe kommt der Alltag, nach dem Alltag kommt die Trennung. Doch: Wie geht dann der Alltag weiter?
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Hier war zwischen den Eltern streitig, wer darüber entscheiden darf, wer das Kind vom Kindergarten und demnächst von der Schule abholen darf und zur Mutter bringen darf, bei der das Kind auch lebte. – Länge 10 sec.

Der Vater wollte sein Kind häufiger sehen und betonte immer wieder, wie wichtig ihm diese Zeit mit dem Sprössling sei. Die Mutter dagegen war von dem Ansinnen ihres einstigen Mannes gar nicht begeistert – sie wollte diese Entscheidungen allein treffen. Zu Recht – wie die Richter urteilten:

O-Ton: Wenn die Eltern geschieden oder getrennt sind und ein gemeinsames Sorgerecht vorliegt, dann gehört die Frage, wer das Kind vom Kindergarten oder der Schule abholt, zu der Frage des alltäglichen Lebens. Und Dinge des alltäglichen Lebens darf der betreuende Elternteil – zumeist die Mutter, seltener der Vater – allein entscheiden und es muss nicht der andere Elternteil mit einbezogen werden. – Länge 20 sec.

Die Bremer Richter haben die Lebensumstände der Familie genau analysiert und begründeten dann auch die Entscheidung ganz detailliert. Swen Walentowski:

O-Ton: Mit der Frage, wer das Kind von der Kita oder Schule abholt, werden ja auch keine Weichen für die Zukunft des Kindes gestellt. Zur Einordnung beispielsweise wäre eine Frage von erheblicher Bedeutung, die der gemeinsamen Entscheidung bedarf, sind manche Krankheitsbehandlungen oder auch Impfungen des Kindes. – Länge 18 sec.

Alle Infos zu diesem Urteil gibt es unter www.anwaltauskunft.de. Dort findet man auch den passenden Familienrechtler, falls es zu Sorgerechtsstreitigkeiten kommt.

Absage

 

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O-Ton + Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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03Mai/09

Magazinbeitrag + O-Ton: Geliebtentestament

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Beim Testament ist es ja oft so, dass einem die Nächsten nicht gerade die Liebsten sind. Deshalb, wenn man andere begünstigen will, dann muss das auch wasserdicht sein. Deshalb sollte man sich im Zweifel auch beraten lassen und man sollte keine missverständlichen Formulierungen verwenden und es gibt auch sittenwidrige Testamente. Dies kann beispielsweise ein Geliebtentestament sein, wenn man alles der Geliebten, die man ein halbes Jahr vor dem Tod in einer Tabledance-Bar kennengelernt hat, wenn man der alles vermachen will, dann kann ein Testament schon mal sittenwidrig sein. – Länge 25 sec.

Den ganzen Fall dazu findet man bei der Deutschen Anwaltauskunft unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Geliebtentestament nur ausnahmsweise sittenwidrig

Das Thema ist kompliziert, aber es beschäftigt die Gerichte immer wieder: Testamente. Und dann kann es schon mal vorkommen, dass ein Testament sittenwidrig ist – unter Umständen dann nämlich, wenn es die Geliebte ausschließlich für ihre Liebe begünstigt. Um solch einen Fall eines Geliebtentestaments geht es jetzt.

Beitrag:

Nächstenliebe ist ein schwieriger Begriff, weiß Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft aus der langjährigen juristischen Praxis:

O-Ton: Beim Testament ist es ja oft so, dass einem die Nächsten nicht gerade die Liebsten sind. – Länge 5 sec

O-Ton: SFX

O-Ton: Deshalb, wenn man andere begünstigen will, dann muss das auch wasserdicht sein. Deshalb sollte man sich im Zweifel auch beraten lassen und man sollte keine missverständlichen Formulierungen verwenden und es gibt auch sittenwidrige Testamente. Dies kann beispielsweise ein Geliebtentestament sein, wenn man alles der Geliebten, die man ein halbes Jahr vor dem Tod in einer Tabledance-Bar kennengelernt hat, wenn man der alles vermachen will, dann kann ein Testament schon mal sittenwidrig sein. – Länge 25 sec.

In dem Fall lernte der Testamentschreiber 16 Jahre vor seinem Tod ein Liebesmädchen kennen und hatte seit dieser Zeit ein Verhältnis mit ihr. Vier Jahre vor seinem Tod zog er mit ihr zusammen und setzte sie in seinem Testament als Alleinerbin ein.

O-Ton: Tja! Ihm gehörte ein Anteil des von den ursprünglichen Eheleuten – ihm und seiner Frau – bewohnten Wohnhauses. Und die Frau wohnte noch da drin. Nun kam es wie es kommen musste: Die Geliebte erbte die Hälfte dieses Hauses. – Länge 10 sec.  

Nach Ansicht der Ehefrau sei das Testament sittenwidrig, weil nach dem Erbfall es wahrscheinlich sei, dass sie und die Geliebte sich nicht einigen könnten und die Teilungsversteigerung des Hauses drohe. Schließlich hatte die Frau nicht so viel Bares auf der hohen Kante flüssig, um die Geliebte auszuzahlen!

O-Ton: Diese Ansicht haben die Richter nicht geteilt. Sie haben gesagt, hier liegt kein sittenwidriges Testament vor. Die beiden haben länger zusammen gelebt. Sittenwidrigkeit liegt immer dann vor, wenn die Erbeinsetzung als ausschließliche Belohnung der geschlechtlichen Hingabe – schöne juristische Formulierung – und dies sei hier nicht der Fall. Es war eben nicht ausschließlich für die geschlechtliche Hingabe, sondern auch noch für das morgendliche Aufstehen und Frühstück machen. – Länge 25 sec.

Den ganzen Fall sowie den passenden Anwalt für das Erbrecht findet man bei der Deutschen Anwaltauskunft unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

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03Mai/09

Die Uelzener feiert ein besonderes Jubiläum!

„Zunächst noch von Skepsis bei Vermittlern und Kooperationspartnern begleitet, sei in den Anfangsjahren auch einiges an Überzeugungsarbeit zu leisten gewesen“, erinnert sich Marketingleiter Jürgen Großkrüger. „Dennoch entwickelte sich diese Idee des Vorstandsvorsitzenden Heinz-Werner Lehmann schnell zu einer großen Erfolgsgeschichte.“ Dank über 200.000 versicherten Tieren ist die Uelzener heute Marktführer nach Zahl der versicherten Tiere. Die konstant zweistelligen Zuwachsraten der letzten Jahre unterstreichen dabei die wichtige Position der Uelzener. „Die Tierhalter kennen und schätzen unsere Erfahrung, die unkomplizierte Abwicklung und den partnerschaftlichen Umgang“, erklärt Großkrüger den anhaltenden Erfolg. „Bei der Uelzener wird das Leben mit einem Tier auch wirklich gelebt. Fast jeder zweite Mitarbeiter im Hause ist selber Tierhalter.“
Und die aktuelle Werbekampagne der Uelzener zeigt eben genau diese: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses mit ihrem geliebten Vierbeiner. Vom Vorstandsmitglied bis zum Auszubildenden – alle waren sie dabei.
So kann die Uelzener auch künftig im wohl kräftig wachsenden Markt der richtige Ansprechpartner für Jeden sein. Denn eine Tieroperation oder Behandlung beim Tierarzt kann schnell mehrere hundert Euro ausmachen.
Sind in Deutschland bisher nur rund ein Prozent der Tiere versichert, haben Tiergesundheitsversicherungen im restlichen Europa einen ganz anderen Stellenwert. Dort hat man erkannt, dass sich das Risiko einer aufwendigen Tierarztbehandlung mit einer Tierkrankenversicherung entsprechend absichern lässt. So ist in Schweden bereits jeder zweite Hund abgesichert, in Großbritannien jeder vierte. Ein Trend – so Experten – der sich auch in Deutschland fortsetzen wird.
Anlässlich des Jubiläums will die Uelzener dann auch bei allen interessierten Tierhaltern danke sagen. „25 Jahre Tierkrankenversicherung bei der Uelzener und in Deutschland nehmen wir zum Anlass, für eine besondere Aktion“, so Großkrüger. „Jeder, der vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2009 erstmalig eine Tierkrankenversicherung für sein Tier abschließt und danach einen Identifikations-Chip einsetzen lässt, erhält hierfür eine Zuzahlung von 25 Euro von der Uelzener. Dafür muss uns der Kunde lediglich die Rechnung für das Chippen zusenden.“ Mit dieser Aktion unterstützt die Uelzener die Umstellung auf den Chip als Identifikationsmittel. Bisher werden viele Haustiere noch mit dem schmerzhaftem Tätowierungsverfahren gekennzeichnet. In dem Chip ist eine 15-stellige Nummer gespeichert, die mit einem Lesegerät sichtbar gemacht werden kann. Jeder Zahlencode wird weltweit nur einmal vergeben.

02Mai/09

O-Ton: Kunststofffenster und Denkmalschutz

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Voraussetzung für die vom Eigentümer gewünschte Genehmigung sei nämlich, dass das denkmalgeschützte Objekt nur geringfügig beeinträchtigt werde. D.h. hier waren es Holzfenster, die nachträglich eingebaut wurden, die erkennbar einen Fremdkörper darstellten. Deswegen darf er sie auch auswechseln. Anders wäre wahrscheinlich der Fall zu beurteilen gewesen, wenn es sich um die originalen Fenster gehandelt hätte. – Länge 20 sec.

Alle Infos zu diesem Urteil gibt es unter www.anwaltauskunft.de

 

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