27Apr/09

Konfiguration in Einstellungen zu Dateien und Ordnern

Dazu müsse man über das Startmenü in den Arbeitsplatz gehen. Dann weiter zu Extras und Ordneroptionen und in der Menüzeile Ansicht auswählen. In den Erweiterten Einstellungen listet Windows nun alle Einstellungen zu Dateien und Ordnern auf. Bei der Möglichkeit zu ´Erweiterungen bei bekannten Dateitypen ausblenden´ das Häkchen entfernen. Alle Dateien und Ordner werden nun mit vollständiger Dateibezeichnung angezeigt.

24Apr/09

O-Ton-Paket: Dieter Baumann mit Lauftipps

Mit dabei ist auch „Lauflegende“ und Olympiasieger Dieter Baumann. Wir haben ihn gefragt ….

O-Töne …

Abmod: Alle Infos zum Lauf gibt es unter www.kkh-allianz.de

 

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O-Ton (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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24Apr/09

Keine Kündigung bei polemischen Äußerungen

Der Vermieter besichtigte mit einem Kaufinteressenten das Mehrfamilienhaus. Als sie sich im Hof befanden, warf ein Mieter Handzettel mit dem besagten Aufdruck hinunter. Auf dem Zettel wurde außerdem auf eine Homepage verwiesen, die mehrere Mieter des Hauses zur Unterstützung des Mieterprotestes eingerichtet hatten. Als der Interessent seine Kaufabsicht aufgab, kündigte der Vermieter diesem Mieter fristlos die Wohnung und erhob Räumungsklage. Nachdem er vor Gericht gescheitert war, erhob er vor dem Landesverfassungsgerichtshof Verfassungsbeschwerde.

Nach Abwägung der Grundrechte auf Eigentum einerseits und auf freie Meinungsäußerung andererseits wies der Verfassungsgerichtshof die Verfassungsbeschwerde zurück. Auch polemische und verletzende Äußerungen könnten unter den Schutzbereich der freien Meinungsäußerung fallen. Selbst wenn damit die wirtschaftlichen Interessen des Anderen beeinträchtigt würden, verlören die Äußerungen nicht den verfassungsrechtlichen Schutz. Begrenzt sei dieser Schutz bei unzulässiger Schmähkritik und Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Das Herabwerfen der Zettel habe jedoch aus objektiver Sicht keiner Ehrverletzung gedient. Die Botschaft sei zwar dazu geeignet, einen Käufer abzuschrecken, stelle aber eine zulässige Meinungsäußerung und daher keinen Kündigungsgrund dar.

24Apr/09

Absetzbarkeit von Werbungskosten

In dem von den Miet- und Immobilienrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall erwarb der Kläger eine Immobilie, die er die ersten drei Jahre mit seiner Familie bewohnte. Dann stand sie fünf Jahre leer. Während dieser Zeit liefen Verkaufsbemühungen. Anschließend wurde sie vermietet. Der Kläger machte Werbungskosten für den Zeitraum ab Beginn des Leerstandes geltend. Das Finanzamt verweigerte ihm diese Möglichkeit.

Der BFH stellte sich auf die Seite des Finanzamtes. Werbungskosten seien Aufwendungen zur Sicherung von Einnahmen. Nur die Vermietung diene dazu, Einnahmen zu erzielen, nicht aber ein beabsichtigter Verkauf. Für leer stehende Immobilien seien Werbungskosten daher nur anzuerkennen, wenn ein Entschluss zur Vermietung vorliege und nach objektiven Kriterien erkennbar sei. Eine Vermietungsabsicht sei so lange nicht erkennbar, wie ein Verkauf noch in Betracht gezogen werde.

Die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des DAV weisen darauf hin, dass der Eigentümer beweisen muss, dass er vermieten will. Der Nachweis kann beispielsweise durch Anzeigen oder Maklerbeauftragungen erfolgen.

23Apr/09

Kollegengespräch: Mit Schlöndorff im Kanzleramt

Von hier aus beobachtete er das Treiben: Reinigungskräfte, Staatssekretäre, Referenten und Minister strebten ins Zentrum der Macht. Cicero-Redakteurin Martina Fietz hat ihn begleitet und antwortet auf folgende Fragen.

1. Wie haben Sie denn Schlöndorf im Kanzleramt erlebt?
2. Was war für ihn das Interessanteste im Kanzleramt?
3. Wie haben die „normalen“ Journalisten darauf reagiert, dass Schlöndorf im Kanzleramt war?

 

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Kollegengespräch (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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