15Apr/09

O-Ton + Magazin: Unfall beim Abbiegen

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Autofahrer wollte nach links abbiegen, und wurde in dem Moment als er zum Abbiegen ansetzte, überholt von einem Motorradfahrer, wobei es zu einer Kollision kam.
Da der Sachverhalt nicht aufzuklären war, hat das Gericht entschieden – ganz salomonisch – jeder trägt 50 Prozent des Schadens.
– Länge 20 sec.

Weitere Informationen unter www.verkehrsrecht.de.  

Magazin: Unfall beim Abbiegen

Bei der Kollision zweier Fahrzeuge, bei der der eine Fahrer links abbiegen will, der andere jedoch gerade zum Überholmanöver ansetzt, trifft beide Fahrer die gleiche Schuld. So hat das Oberlandesgericht Celle entschieden. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

Es war eine Situation, wie sie jedem von uns passieren kann, sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Autofahrer wollte nach links abbiegen, und wurde in dem Moment als er zum Abbiegen ansetzte, überholt von einem Motorradfahrer, wobei es zu einer Kollision kam. – Länge 10 sec.

O-Ton: SFX

Das Dilemma der beiden: Sie hatten nur Beulen und Kratzer an ihren Fahrzeugen, allerdings gab es niemanden, der den Unfall beobachtet hatte. Und der Richter bekam zwei völlig verschiedene Versionen der Kollision zu hören:

O-Ton: In dem Fall war es so, dass es keine Zeugen für den Unfall gab und jeder der beiden Beteiligten den Hergang so schilderte, als ob er sich ganz vorschriftsmäßig verhalten hätte. D.h. derjenige, der abbiegen wollte, hat geblinkt, hat die Geschwindigkeit reduziert, hat nach hinten geschaut, ob keiner kommt. Der Motorradfahrer hat behauptet, dass der Autofahrer nicht geblinkt habe, dass er nicht die Geschwindigkeit reduziert habe und deswegen für ihn überhaupt nicht ersichtlich gewesen sein, dass dieser hätte abbiegen wollen, worauf er unbesorgt zum Überholen habe ansetzen können. – Länge 30 sec.

Also, Justizia – ein dicker Brocken? Zu wem neigt sich die Waage? Bettina Bachmann:

O-Ton: Da der Sachverhalt nicht aufzuklären war, hat das Gericht entschieden – ganz salomonisch – jeder trägt 50 Prozent des Schadens. – Länge 10 sec.

Gerade in solch komplizierten Fällen kann einem anwaltliche Beratung manchen Ärger ersparen. Unter www.schadenfix.de gibt es jetzt ein neues und komfortables Angebot der Verkehrsrechtsanwälte, damit Unfallopfern schnell und unkompliziert geholfen wird.

Absage.

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14Apr/09

Dramatischer Preisverfall bei Flachbildfernsehern

Offenbar haben sich die Flachbildfernseher nicht so gut verkauft, wie es der Fachhandel erwartet hatte. Wo man in der Kombination eines günstigen PC-Bildschirms und einer DVB-T-Karte preiswerter fernsehen kann als mit einem LCD- oder Plasma-TV, müssen die Anbieter dieser Geräte eben auch ihre Preise senken – teilweise unter Herstellungspreis. Im Durchschnitt sanken die Preise bei fast allen Marken um 30 bis 35 Prozent, Ausreißer ist der AHB TVisions Evolution 32-Zoll mit 66 Prozent Preisverfall zwischen Januar und März: Von 899 auf 299 Euro ist er die Nummer 1 der „preisgeschädigten“ Flachbildfernseher.
In der Top-Ten-Liste der preiswerter werdenden Flat-TVs kommen auffallend häufig Sony und JVC vor: So ist der Sony KDL-20B4050E von 466,45 Euro im Januar auf 244,76 Euro gefallen  – um fast 50 Prozent (genauer: um 47,53 Prozent).
Verfolgt man diese Preisentwicklung, sollte man davon ausgehen, dass im Sommer kaum noch ein Gerät über 1.000 Euro kostet, so das Fazit von PC-Professionell.de.

14Apr/09

Twitter unter Beschuss

Er verschickte Links zu einer Website an andere User, deren Accounts er über ein XSS-Leck kompromittierte, sobald sie den Link anklickten. Gut 90 Nutzer fielen drauf herein, bevor Twitter die Attacke in den Griff bekam – dachte man zumindest. Denn obwohl man erklärte, das Leck sei geschlossen, gab es am Samstagnachmittag eine zweite, intensivere Attacke. Wieder wurden die betroffenen Accounts identifiziert und alle Hinweise auf den Wurm und die Website getilgt. Doch am Sonntag schlug der Wurm erneut zu. Alles in allem hatte man zu diesem Zeitpunkt schon fast 10.000 Tweets gelöscht.

Eine vierte Wurmwelle gab es dann in der Nacht von Sonntag auf Montag. Bei Twitter heißt es nun, man untersuche noch die Details der Attacken und verbleibe in Alarmbereitschaft.

14Apr/09

Wikipedia will Karten von OpenStreetMap integrieren

Es gab zwar schon einige Versuche, Karten von OpenStreetMap in die Wikipedia einzubauen, doch bislang ohne Erfolg. Deshalb versucht der deutsche Ableger der Wikimedia Foundation dies nun anzuschieben und stellt 15.000 Euro zur Verfügung. Dafür soll zunächst einmal ein eigener Kartenserver aufgesetzt werden, um die Server von OpenStreetMap durch die vielen Zugriffe von der Wikipedia nicht zu überlasten. Das Team, derzeit bestehend aus acht Mitgliedern, hat bereits die Hardware-Anforderungen bestimmt. Sobald die Hardware installiert ist, will man ein Basis-System aufsetzen. Da man mit der OpenStreetMap-Integration in die Wikipedia Neuland betritt, weist man allerdings auch darauf hin, dass es einige Zeit dauern kann, bis sich das System nutzen lässt.

Ziel ist es, Karten automatisch in die Wikipedia-Artikel einzubauen. Diese sollen sich dann beispielsweise zoomen oder verschieben lassen, wie man das von etwa von den Google Maps kennt. Derzeit werden in der Online-Enzyklopädie statische Karten genutzt.

07Apr/09

Kein Schadensersatz für Sturz eines Inliners

Eine Inlineskaterin kam auf einem über die Straße verlegten Gartenschlauch zu Fall. Sie verlangte Schadensersatz und Schmerzensgeld von den Eigentümern des anliegenden Grundstückes, die den Gartenschlauch verlegt hatten.
Jedoch ohne Erfolg. Nach Ansicht des Gerichts war der Gartenschlauch klar als Hindernis zu erkennen. Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht könne dann nicht verlangt werden, wenn es sich – wie hier – um ein für jedermann klar erkennbares Hindernis handelt.

Bei der Durchsetzung berechtigter und der Abwehr unberechtigter Forderungen helfen Anwälte. Diese findet man zu den verschiedenen Rechtsgebieten bei der Deutschen Anwaltauskunft unter www.anwaltauskunft.de oder unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 € pro Minute).