17Mrz/09

Kritik am neuen Windows 7

Aus seiner Erfahrung heraus warnt Dvorak, dass man von der Betaversion eines Betriebssystems nicht zu viel ablesen dürfe. Was derzeit als „kompatibel, schnell und solide“ tituliert werde, könne sich später im praktischen Einsatz ganz anders darstellen: „Höchstwahrscheinlich sind jetzt noch keinerlei Security-Funktionen in die Win-7-Beta implementiert. Was jetzt noch schnell und stabil wirkt, kann beim Endprodukt völlig anders aussehen.“ Nachbesserungen und Patches dürften die Performance in der Folge noch weiter belasten. Das ganze Betriebssystem könnte sich als inakzeptabel herausstellen: „Wir können das Endergebnis einfach noch nicht abschätzen“, ruft Dvorak die Kunden zur Geduld auf. Und erinnert sie daran, dass Microsoft diesbezüglich nicht gerade eine günstige Vorgeschichte besitze. „Es gibt keinen fundamentalen Grund, warum sich das gebessert haben sollte.“

17Mrz/09

Hotmail lernt POP3

Lange Zeit gab es den POP3-Abruf nur bei den kostenpflichtigen Hotmail-Accounts. Erst vor einigen Wochen wurde begonnen, das Feature auch für die kostenlosen Accounts freizuschalten. Die Adresse des POP3-Servers ist pop3.live.com, die des SMTP-Servers für den Mail-Versand smtp.live.com.

16Mrz/09

O-Ton + Magazin: Bei Motordefekt andere Fahrer warnen

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Autofahrer merkt auf der Autobahn, er wird immer langsamer und verliert immer mehr an Geschwindigkeit. Er wechselt deswegen die Fahrspur, also von der linken auf die rechte Fahrspur. Dadurch, dass er immer langsamer wird, kommt es zu einem Auffahrunfall. Grundsätzlich gilt ja, wenn es hinten kracht, gibt es vorne Geld. Und so dachte auch der Autofahrer, dann soll der mir mal, der auf mich aufgefahren ist, meinen Schaden ersetzen. – Länge 22 sec.

Doch damit scheiterte er vor Gericht größtenteils, denn er hatte weder gehupt hatte noch die Warnblinkanlage eingeschaltet – darum musste der Kläger zwei Drittel des Schadens tragen.
Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Bei Motordefekt andere Verkehrsteilnehmer warnen

Wenn der Wagen durch einen Motordefekt immer langsamer wird, muss der betroffene Autofahrer die anderen Verkehrsteilnehmer warnen. Kommt es ohne eine Warnung zu einem Auffahrunfall, muss er den größten Teil des Schadens tragen. So hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Text:

Der Fall ereignete sich mitten auf einer viel befahrenen Autobahn, sagte Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: SFX

O-Ton: Ein Autofahrer merkt auf der Autobahn, er wird immer langsamer und verliert immer mehr an Geschwindigkeit. Er wechselt deswegen die Fahrspur, also von der linken auf die rechte Fahrspur. Dadurch, dass er immer langsamer wird, kommt es zu einem Auffahrunfall. – Länge 12 sec.

O-Ton: SFX

Der Pannenfahrer war offenbar so mit sich und seinem defekten Wagen beschäftigt, dass er weder durch Hupen oder Warnblinker die anderen Autofahrer auf sein Dilemma aufmerksam gemacht hat.

O-Ton: Dann hat es geknallt und grundsätzlich gilt ja, wenn es hinten kracht, gibt es vorne Geld. Und so dachte auch der Autofahrer, dann soll der mir mal, der auf mich aufgefahren ist, meinen Schaden ersetzen. – Länge 10 sec.

Doch damit scheiterte er sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz größtenteils. Bei einem Auffahrunfall spreche zwar viel für die Schuld des Auffahrenden. In diesem Fall müsse der Kläger aber zwei Drittel des Schadens tragen, entschied das Gericht. Bettina Bachmann:

O-Ton: Weil es sagt, es war für den hinten Fahrenden ja nicht erklärbar, dass er so langsam wird – der vor ihm Fahrende – aufgrund eines Motorschadens. Also hätte derjenige, der den Motorschaden hatte, durch Warnblinker oder Hupen darauf aufmerksam machen müssen, dass er immer mehr an Geschwindigkeit verliert. – Länge 15 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen – und den passenden Verkehrsanwalt für alle Fälle – findet man unter www.verkehrsrecht.de. Denn solch ein Motorschaden passiert schneller als man denkt.

Absage.

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16Mrz/09

O-Ton: Garantie gegen Durchrosten

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Dann ist es so, dass auch nicht jeder Rostbefall, der sichtbar ist, davon erfasst wird, denn es heißt ja schon „Durchrostung“. Und unter Durchrostung sind erheblich Schäden zu verstehen, korrosionsbedingte Schäden. Aber nicht jeder Rost, der außen auf dem Lack nach ein paar Jahren sichtbar wird, wird davon umfasst. – Länge 18 sec.

In dem Fall wollte ein Kläger vier Jahre nach dem Autokauf die Garantie von 30 Jahren gegen „Durchrostung von innen nach außen“ in Anspruch nehmen. Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.verkehrsrecht.de.

 

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16Mrz/09

O-Ton + Magazin: Radler überholt anfahrenden Bus

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Radfahrer hat einen Bus, nachdem der schon zum Ausscheren angesetzt hatte, überholt und war kurz vor dem Bus wieder eingeschert und dabei stieß er mit dem Bus zusammen und wurde verletzt. – Länge 13 sec.

Der Radfahrer wollte Schadensersatz und Schmerzensgeld, verlor aber in zwei Instanzen. Die Begründung der Richter: Grundsätzlich haben öffentliche Verkehrsmittel Vorrang, wenn ein Bus blinkt, dürfen dahinter fahrende Verkehrsteilnehmer, egal ob Auto- oder Radfahrer, nicht mehr überholen. Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.verkehrsrecht.de.

 

Magazin: Radfahrer überholt anfahrenden Bus – Schuld an Unfall

Anmoderation: Ein Busfahrer muss beim Anfahren von der Haltestelle nicht auf einen Radfahrer warten, der ihn überholen möchte, wenn sich der Radler noch etwa ein bis zwei Fahrzeuglängen hinter dem Heck des Busses befindet. So hat das
Kammergericht Berlin entschieden.

Text:

Die Situation war ziemlich eindeutig, beschreibt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Radfahrer hat einen Bus, nachdem der schon zum Ausscheren angesetzt hatte, überholt und war kurz vor dem Bus wieder eingeschert und dabei stieß er mit dem Bus zusammen und wurde verletzt. – Länge 13 sec.

O-Ton: SFX

Der Radfahrer klagte nun auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Vor dem Landgericht scheiterte er – und zog weiter in die nächste Instanz. Doch auch hier zog der Radler den Kürzeren:

O-Ton: Das Urteil wurde so begründet, dass der Radfahrer – wenn er schon den Bus überholt – nicht so kurz vor ihm wieder einscheren dürfen, weil der Bus sich beim Ausfahren befand. Er hatte nicht nur den Blinker gesetzt, dass er ausschert, sondern er war schon dabei. Es ist schon fraglich gewesen, ob der Radfahrer überhaupt zum Überholen hätten ansetzen dürfen. Keinesfalls hätte er so kurz vor dem Bus wieder einscheren dürfen, so dass ein Unfall durch das Verhalten des Radfahrers nicht zu vermeiden war, da öffentliche Verkehrsmittel Vorrang haben. – Länge 28 sec.

Moment – da wollen wir doch noch mal nachfragen: Öffentliche Verkehrsmittel haben Vorfahrt? In dieser Situation ja, erklärt Bettina Bachmann:

O-Ton: Grundsätzlich ist es so, dass öffentliche Verkehrsmittel Vorrang haben. D.h. wenn ein Bus den Blinker setzt zum Ausscheren, hat der dahinter fahrende Verkehrsteilnehmer, sei es jetzt ein Autofahrer oder ein Radfahrer, nicht mehr zum Überholen anzusetzen. – Länge 12 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden Verkehrsrechtsanwalt in der Nähe findet man unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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O-Ton + Magazinbeitrag  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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