03Mrz/09

O-Ton: Karlsruhe gegen Wahlcomputer

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit den Hintergründen zu dem Urteil.

O-Ton:

Zur Bundestagswahl 2005 standen rund 1.800 Wahlcomputer zur Verfügung, daran hatten etwa zwei Millionen Bürger abgestimmt.

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O-Ton  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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02Mrz/09

Softwareload wächst überdurchschnittlich zum Markt

Während der Absatz im physischen Vertrieb laut GfK mit minus 12,1 Prozent deutlich zurückging, konnte sich der digitale Vertrieb 2008 um 7,7 Prozent steigern. Rund jeder dritte Euro im Software-Markt wurde demnach für Downloads ausgegeben und jeder dritte gekaufte Titel heruntergeladen. Das Gesamtvolumen des Softwaremarktes stieg im Vergleich zum Vorjahr von 287 auf 292 Millionen Euro.

Neben steigenden Stückzahlen wurden 2008 vor Allem mehr höherwertige Titel per Download verkauft. „Ein klares Indiz dafür, dass das Vertrauen der Nutzer in den Kanal Download weiter wächst.“, so Dirk Lebzien, Senior Manager Softwareload.

Auch nutzen immer mehr ältere Menschen die Möglichkeit, schnell und unkompliziert Software herunterzuladen. So waren 2008 bereits 32 Prozent aller Download-Käufer 50 Jahre und älter. „Softwareload erfreut sich bei den Nutzern aller Altersgruppen wachsender Beliebtheit. Unsere Kunden schätzen die Kombination aus umfangreichem Shopangebot und redaktionellen Beiträgen, die für gute Orientierung und Transparenz sorgen“, so Dirk Lebzien weiter.

Insgesamt wurden bei Softwareload seit dem Start im November 2006 mehr als 20 Millionen Titel heruntergeladen. Favoriten waren 2008 die Kategorien Office & Finanzen, Antivirus & Security sowie Brennen und PC-Tuning.

02Mrz/09

Gespräch: Softwareload wächst überdurchschnittlich

Dirk Lebzien ist Senior Manager Softwareload, er antwortet auf folgende Fragen:

1.  Herr Lebzien, das Internet spielt beim Shopping eine immer größere Rolle. Gilt dies auch für den Bereich Software?
2. Wie hat sich der Softwaremarkt im vergangenen Jahr entwickelt?
3.  Die Nutzer sind längst nicht mehr nur jüngere Surfer. Was interessiert denn die Älteren bei Software-Downloads?
4. Was sind Ihre persönlichen Favoriten?

Alle Information – und natürlich auch alle Programme zum Download – finden sich bei Softwareload.de

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Kollegengespräch (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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27Feb/09

Michelin: Kartellrecht verhindert Conti-Reifen-Übernahme

Laut Freitag hätten beide Unternehmen gemeinsam eine Alleinstellung weit vor den Konkurrenten. „Wir dominieren im Markt heute schon in einigen Bereichen, aber beide Unternehmen zusammengeführt würden zu deutlich dominieren“, sagte Freitag der Automobilwoche. Eine Kooperation mit Conti sieht der Deutschland-Chef des französischen Reifenherstellers nicht als attraktive Alternative zur Übernahme. „Wir sind mit unserer Multimarkenstrategie so aufgestellt, dass wir aus dem eigenen Haus alle Segmente abdecken. Deshalb wüsste ich nicht, welchen Vorteil eine Kooperation für uns hätte“, sagte Freitag.

Zitate:

„Wir würden ja gerne, aber uns sind die Hände gebunden. Das europäische Kartellrecht würde es niemals zulassen, dass ein Unternehmen wie Michelin die Conti-Reifensparte übernimmt. Damit hätten wir auf dem europäischen Markt eine Alleinstellung, weit vor den Konkurrenten. Wir dominieren im Markt heute schon in einigen Bereichen, aber beide Unternehmen zusammengeführt  würden zu deutlich dominieren.“

„Michelin gehört neben Goodyear und Bridgestone zu den drei größten Reifenbauern der Welt. Wir sind mit unserer Multimarkenstrategie so aufgestellt, dass wir aus dem eigenen Haus alle Segmente abdecken. Deshalb wüsste ich nicht, welchen Vorteil eine Kooperation für uns hätte. Wir bieten alles aus einer Hand, uns das sehe ich als unsere Stärke.“

27Feb/09

Überwachung im Job nur in engen Grenzen

Auch müsse der Betriebsrat der geplanten Kontrolle zustimmen. „Nicht erlaubt ist in solch einem Fall hingegen die Überwachung des kompletten Betriebes“, betont Walentowski.
Die private Internetnutzung am Arbeitsplatz kann der Arbeitgeber generell verbieten:  „Wenn er die Nutzung unter bestimmten Voraussetzungen zulässt, ist er auch berechtigt, stichprobenartig zu kontrollieren, auf welchen Seiten seine Mitarbeiter surfen.“ Auch bei dienstlichen Telefongesprächen kann der Arbeitgeber Stichproben zur Kontrolle machen. Zu beachten ist aber, dass der Gesprächspartner darüber ebenfalls informiert wird und als unbeteiligter Dritter zustimmt. „Manche Callcenter weisen darauf hin, dass Gespräche beispielsweise zur Qualitätskontrolle mitgeschnitten werden“, unterstrich der Rechtsanwalt.