04Feb/09

O-Ton: Parken nur für Kunden erlaubt

Die Einzelheiten dazu erläutert Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: In dem Fall ließ der Betreiber eines Parkplatzes an einem Einkaufszentrum ein Auto abschleppen, in dem keine Parkscheibe ausgelegt war, obwohl dies vorgeschrieben war. Nach vier Stunden ließ er das Fahrzeug abschleppen von seinem Abschleppunternehmer. Und der Besitzer musste dann 165 Euro bezahlen, um das Auto wieder auszulösen. Dieses Geld wollte er vom Betreiber des Parkplatzes wieder haben. – Länge 20 sec.

Doch die Richter gaben in zwei Instanzen dem Parkplatzbetreiber Recht, er musste nicht zahlen. Immerhin habe er klare Regeln für das Parken aufgestellt und den Autofahrer mit dem Abschleppen auch nicht schikaniert. Nachzulesen ist dies alles unter www.anwaltauskunft.de.

 

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04Feb/09

O-Ton: Freizeitkicker auf dem Bolzplatz

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Der Betroffene hat mit seinem Sohn und weiteren Vätern und Kindern auf dem Bolzplatz gekickt. Dabei ist er dann über eine Bodenunebenheit gestolpert und hat sich den Fuß umgeknickt und hat sich sogar einen Fußwurzelausriss eingehandelt. Und er wollte nun Schadensersatz und die entsprechende Entschädigung von seiner Unfallversicherung haben. – Länge 20 sec

In der zweiten Instanz bekam er dann endlich Recht, denn dieses Umknicken sei natürlich ein Unfall, befand das Oberlandesgericht. Alles zum Nachlesen findet man unter www.anwaltauskunft.de.

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