Die Gemeinde darf ein Auto ohne Zulassung nicht abschleppen lassen, wenn zuvor nur ein Aufkleber mit der Aufforderung zur Beseitigung angebracht wurde. Das gilt, sofern das Fahrzeug nicht verkehrsbehindernd abgestellt war. So entschied das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen. Weiter
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O-Ton: Unfall beim Abschleppen
Wenn es beim Abschleppen kracht, muss die Versicherung unter Umständen nicht zahlen. Dann nämlich, wenn der Versicherungsvertrag eine entsprechende Klausel enthält, dass ein Crash beim zwischen dem ziehenden und dem abgeschleppten Fahrzeug nicht reguliert wird. Weiter
O-Ton: Abschleppen stillgelegter Fahrzeuge – Aufkleber reicht nicht
Ein stillgelegter Pkw, von dem keine Verkehrsbehinderung oder Gefahr ausgeht, darf nicht einfach abgeschleppt werden. Auch das vorherige Anbringen eines Aufklebers mit einer Beseitigungsaufforderung am Fahrzeug reicht nicht aus. Weiter
O-Ton: Abschleppen trotz Handynummer hinter der Windschutzscheibe
Manchmal kommt der Abschleppwagen schneller, als viele glauben. Taugt die hinterlassene Mobiltelefonnummer in der Windschutzscheibe als Rückversicherung gegen Abschleppkosten? Das bringt nichts, entschied das Amtsgericht München. Weiter
O-Ton + Magazin: Wer trägt die Abschleppkosten für ein wertloses Fahrzeug?
Es ist paradox, aber auf den Abschleppkosten für ein ausgebranntes Auto bleibt man nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe selbst sitzen. Weiter