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19Jan/23

O-Ton: Abgestellter Anhänger muss korrektes Kennzeichen tragen

Wer seinen Anhänger am Straßenrand abstellt, darf dies nur mit einem dafür zugelassenen Kennzeichen tun. Wer ein anderes Kennzeichen anbringt, begeht Kennzeichenmissbrauch. Dies entschied das Bayerische Oberste Landesgericht. Ein Kennzeichenmissbrauch kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. Weiter