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28Jan/20

O-Ton + Kollegengespräch: Monatliche Umsatzbeteiligungen bei Elterngeld zu berücksichtigen

Das Elterngeld orientiert sich an den monatlichen Einkommen. Dabei müssen auch Überstundenvergütungen oder monatliche Umsatzbeteiligungen berücksichtigt werden, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Geklagt hatte eine Zahnärztin. Weiter